Klimaschutz muss rechtssicher und planbar werden

Seit fast 1.000 Tagen kein Klimaschutzgesetz

Durch die Klimakrise werden Extremwetterereignisse häufiger und intensiver. Die Extremwetterereignisse dieses Sommers passen in dieses Bild.

  • Hurrikans in Südostasien,
  • Überflutungen (wie gerade in Darna, Libyen, wo sie auf eine bröckelnde Infrastruktur treffen),
  • Waldbrände in Gegenden, in denen solche Ereignisse bisher unbekannt waren (wie z.B. in Kanada), aber auch
  • Hagelunwetter in Kärnten und Teilen Niederösterreichs,
  • Starkregen, der in Kärnten bis Anfang August zu rd. 80 Erdrutschen führte, in der Steiermark zu rd. 280,
  • dramatische Situationen in Slowenien,
  • ein riesiger Erdrutsch in Hörbranz in Vorarlberg,
  • rascher als prognostiziert schmelzender Gletscher in den Ostalpen etc.

Die Liste lässt sich leicht verlängern.

Österreich hat seit 01.01.2021 kein Klimaschutzgesetz, am 28. September werden es 1.000 Tage, dass dieses fehlt. Warum ich der Ansicht bin, dass ein Klimaschutzgesetz priorisiert werden muss – weil dadurch Investitionen eines Unternehmens in Klimaschutzmaßnahmen, Produkte und Produktentwicklungen, aber auch Branchenstandards und -initiativen planbar, umsetzbar, optimierbar und dokumentierbar werden und es notwendig ist, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern – habe ich im Beitrag „Klimaschutz rechtssicher und planbar gestalten“ dargelegt.

Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das Klimaticket und die Einführung einer CO2-Bepreisung in Kombination mit dem Klimabonus wurden zwar erste wichtige Schritte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt, jedoch keine Maßnahmen, um die Emissionsreduktionen quer über alle Sektoren zu koordinieren und langfristige Planungssicherheit zu geben, was Inhalt eines Klimaschutzgesetzes sein sollte. Auch die Verzögerungen beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz erscheinen problematisch, weil damit der unabdingbare regulatorische Rahmen für den Umbau hin zu klimafreundlichen Heiz-Systemen fehlt.

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und Planbarkeit, werden aber von der österreichischen Klimapolitik nicht ausreichend unterstützt. Diese wurde in den letzten drei Jahrzehnten praktisch durch EU- Vorgaben entwickelt bzw. weiterentwickelt, verfehlte aber die gesteckten Ziele deutlich.

Das begann bereits mit den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll (Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 1997), dem ersten internationalen Abkommen mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Österreich verpflichtete sich bei einer Emission von 79,050 Mio. t THG/Jahr (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu einer Reduktion um 13%, verfehlte diese Verpflichtung um 16,2% aber deutlich, weil die THG-Emissionen (im Gegensatz zu anderen Staaten) nicht sanken, sondern sich auf 81,574 Mio. t THG/Jahr erhöhten. Nach den aktuellen Zahlen lt. Umweltministerium wurden 2021 in Österreich 77,5 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent emittiert, was eine Reduktion um 1,9% (!) gegenüber dem Kyoto-Basisjahr 1990 entspricht, im Vergeich zu 2020 nahmen die Emissionen jedoch um 4,9% zu. Kein einziges Mal hat Österreich nur annähernd jene Reduktion erreicht, zu der es sich im Kyoto-Protokoll verpflichtete.

Österreich ist an den globalen THG-Emissionen zu (nicht ganz) 0,2% beteiligt, die EU zu 7,3% (Stand 2019) – siehe „Key figures on the EU in the world“

Nach den Zielen der EU soll Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden, bis 2030 sollen die Emissionen um 55% gesenkt werden.

Sehr „mutige Ziele“.

Im Juni 2023 hat sich Brüssel geeinigt, den ursprünglichen Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 von 32% auf 45% zu steigern. Die Einigung bezieht sich neben dem Sektor Strom auch auf die Bereiche Wärme, Verkehr und Industrie. In diesen Sektoren haben künftig in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele zu gelten, wie viel erneuerbare Energien genutzt werden sollen, verfehlt ein Land seine Ziele, drohen – wie schon bei der Reduktion der CO2-Emissionen – drastische Bußgelder.

Österreich, das sich nach Außerkrafttreten des Klimaschutzgesetzes mit 31.12.2020 seit knapp 1000 Tagen nicht einmal auf ein Klimaschutzgesetz verständigen konnte, bekommt aber plötzlich Ambitionen, die ohnedies bereits ehrgeizigen EU-Ziele zu übertreffen.

Der Finanzminister: „Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben unserer Generation. Unsere Ziele sind ambitioniert – darum müssen wir jetzt loslegen. Bis 2030 wollen wir 100% erneuerbaren Strom in und aus Österreich erreichen; bis 2040 wollen wir die Klimaneutralität in Österreich schaffen – immerhin zehn Jahre vor der EU.

Der unlängst in Begutachtung geschickte Entwurf des „Nationalen Energie- und Klimaplans“ (NEKP) zeigt aber, dass Österreich von diesem selbstgesetzten Ziel „Klimaneutralität bis 2040“ sowie von den EU-Zielen bis 2030 weit entfernt ist.

Österreichische Unternehmen wollen jetzt planen, umsetzen und investieren, sie wollen nicht überrollt werden oder untergehen, sondern haben die Ziele: gesicherte Zukunft und gesicherter Bestand. Ihnen ist bewusst, dass die Folgen des Klimawandels zu immer höheren Folgekosten führen, je länger man nichts dagegen unternimmt, dass es immer schlimmer, aber auch teurer wird, je länger nichts unternommen wird und damit ihr Bestand, aber auch ein Leben im Wohlstand gefährdet werden.

Sie benötigen dafür einen verbindlichen Fahrplan, das Klimaschutzgesetz. Keine Aktionsplanungen, keine Strategiepapiere, keine Vorhaben, keine Versprechungen oder Zusicherungen, keine Absichtserklärungen, keine Wunschvorstellungen udgl. – sie sind alle gescheitert, sie haben alle nicht funktioniert und dazu geführt, dass sogar verbindlich vereinbarte Ziele deutlich verfehlt wurden und eine Emissionsunordnung eingekehrt ist. Sie benötigen auch keine illusorischen, visionären oder nicht zu bewältigenden Zielsetzungen.

Österreichs Unternehmen benötigen realistische und realisierbare Ziele – und diese rasch – denn sie wollen auch in Zukunft erfolgreich agieren, nicht aber unter einem im letzten Abdruck erzeugten plötzlichen Druck oder an einer unübersichtlichen Gesetzesflut oder unbewältigbaren Bürokratie scheitern und dadurch vom Markt verschwinden.

Damit sich Unternehmen (aber z.B. auch landwirtschaftliche Betriebe) orientieren und Maßnahmen zur Dekarbonisierung planen und setzen können,liegt es an der Regierung, endlich diesen Fahrplan das Klimaschutzgesetz – zu erlassen. Endlich zu erlassen.

Die Bedeutung des Rahmens, den das Klimaschutzgesetz geben könnte, darf nicht unterschätzt werden. Ohne Klimaschutzgesetz bleiben wir im Blindflug Richtung Klimaneutralität, weil der Fahrplan und ein Korrekturmechanismus fehlen, der gewährleistet, dass wir auf dem Fahrplan bleiben.

Sie haben Fragen oder Vorschläge? Ich stehe gerne zu Ihrer Verfügung.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Das Erstgespräch in der Dauer bis 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich

Klimaschutz muss rechtssicher und planbar werden

Seit fast 1.000 Tagen kein Klimaschutzgesetz

Durch die Klimakrise werden Extremwetterereignisse häufiger und intensiver. Die Extremwetterereignisse dieses Sommers passen in dieses Bild.

  • Hurrikans in Südostasien,
  • Überflutungen (wie gerade in Darna, Libyen, wo sie auf eine bröckelnde Infrastruktur treffen),
  • Waldbrände in Gegenden, in denen solche Ereignisse bisher unbekannt waren (wie z.B. in Kanada), aber auch
  • Hagelunwetter in Kärnten und Teilen Niederösterreichs,
  • Starkregen, der in Kärnten bis Anfang August zu rd. 80 Erdrutschen führte, in der Steiermark zu rd. 280,
  • dramatische Situationen in Slowenien,
  • ein riesiger Erdrutsch in Hörbranz in Vorarlberg,
  • rascher als prognostiziert schmelzender Gletscher in den Ostalpen etc.

Die Liste lässt sich leicht verlängern.

Österreich hat seit 01.01.2021 kein Klimaschutzgesetz, am 28. September werden es 1.000 Tage, dass dieses fehlt. Warum ich der Ansicht bin, dass ein Klimaschutzgesetz priorisiert werden muss – weil dadurch Investitionen eines Unternehmens in Klimaschutzmaßnahmen, Produkte und Produktentwicklungen, aber auch Branchenstandards und -initiativen planbar, umsetzbar, optimierbar und dokumentierbar werden und es notwendig ist, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern – habe ich im Beitrag „Klimaschutz rechtssicher und planbar gestalten“ dargelegt.

Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das Klimaticket und die Einführung einer CO2-Bepreisung in Kombination mit dem Klimabonus wurden zwar erste wichtige Schritte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt, jedoch keine Maßnahmen, um die Emissionsreduktionen quer über alle Sektoren zu koordinieren und langfristige Planungssicherheit zu geben, was Inhalt eines Klimaschutzgesetzes sein sollte. Auch die Verzögerungen beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz erscheinen problematisch, weil damit der unabdingbare regulatorische Rahmen für den Umbau hin zu klimafreundlichen Heiz-Systemen fehlt.

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und Planbarkeit, werden aber von der österreichischen Klimapolitik nicht ausreichend unterstützt. Diese wurde in den letzten drei Jahrzehnten praktisch durch EU- Vorgaben entwickelt bzw. weiterentwickelt, verfehlte aber die gesteckten Ziele deutlich.

Das begann bereits mit den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll (Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 1997), dem ersten internationalen Abkommen mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Österreich verpflichtete sich bei einer Emission von 79,050 Mio. t THG/Jahr (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu einer Reduktion um 13%, verfehlte diese Verpflichtung um 16,2% aber deutlich, weil die THG-Emissionen (im Gegensatz zu anderen Staaten) nicht sanken, sondern sich auf 81,574 Mio. t THG/Jahr erhöhten. Nach den aktuellen Zahlen lt. Umweltministerium wurden 2021 in Österreich 77,5 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent emittiert, was eine Reduktion um 1,9% (!) gegenüber dem Kyoto-Basisjahr 1990 entspricht, im Vergeich zu 2020 nahmen die Emissionen jedoch um 4,9% zu. Kein einziges Mal hat Österreich nur annähernd jene Reduktion erreicht, zu der es sich im Kyoto-Protokoll verpflichtete.

Österreich ist an den globalen THG-Emissionen zu (nicht ganz) 0,2% beteiligt, die EU zu 7,3% (Stand 2019) – siehe „Key figures on the EU in the world“

Nach den Zielen der EU soll Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden, bis 2030 sollen die Emissionen um 55% gesenkt werden.

Sehr „mutige Ziele“.

Im Juni 2023 hat sich Brüssel geeinigt, den ursprünglichen Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 von 32% auf 45% zu steigern. Die Einigung bezieht sich neben dem Sektor Strom auch auf die Bereiche Wärme, Verkehr und Industrie. In diesen Sektoren haben künftig in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele zu gelten, wie viel erneuerbare Energien genutzt werden sollen, verfehlt ein Land seine Ziele, drohen – wie schon bei der Reduktion der CO2-Emissionen – drastische Bußgelder.

Österreich, das sich nach Außerkrafttreten des Klimaschutzgesetzes mit 31.12.2020 seit knapp 1000 Tagen nicht einmal auf ein Klimaschutzgesetz verständigen konnte, bekommt aber plötzlich Ambitionen, die ohnedies bereits ehrgeizigen EU-Ziele zu übertreffen.

Der Finanzminister: „Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben unserer Generation. Unsere Ziele sind ambitioniert – darum müssen wir jetzt loslegen. Bis 2030 wollen wir 100% erneuerbaren Strom in und aus Österreich erreichen; bis 2040 wollen wir die Klimaneutralität in Österreich schaffen – immerhin zehn Jahre vor der EU.

Der unlängst in Begutachtung geschickte Entwurf des „Nationalen Energie- und Klimaplans“ (NEKP) zeigt aber, dass Österreich von diesem selbstgesetzten Ziel „Klimaneutralität bis 2040“ sowie von den EU-Zielen bis 2030 weit entfernt ist.

Österreichische Unternehmen wollen jetzt planen, umsetzen und investieren, sie wollen nicht überrollt werden oder untergehen, sondern haben die Ziele: gesicherte Zukunft und gesicherter Bestand. Ihnen ist bewusst, dass die Folgen des Klimawandels zu immer höheren Folgekosten führen, je länger man nichts dagegen unternimmt, dass es immer schlimmer, aber auch teurer wird, je länger nichts unternommen wird und damit ihr Bestand, aber auch ein Leben im Wohlstand gefährdet werden.

Sie benötigen dafür einen verbindlichen Fahrplan, das Klimaschutzgesetz. Keine Aktionsplanungen, keine Strategiepapiere, keine Vorhaben, keine Versprechungen oder Zusicherungen, keine Absichtserklärungen, keine Wunschvorstellungen udgl. – sie sind alle gescheitert, sie haben alle nicht funktioniert und dazu geführt, dass sogar verbindlich vereinbarte Ziele deutlich verfehlt wurden und eine Emissionsunordnung eingekehrt ist. Sie benötigen auch keine illusorischen, visionären oder nicht zu bewältigenden Zielsetzungen.

Österreichs Unternehmen benötigen realistische und realisierbare Ziele – und diese rasch – denn sie wollen auch in Zukunft erfolgreich agieren, nicht aber unter einem im letzten Abdruck erzeugten plötzlichen Druck oder an einer unübersichtlichen Gesetzesflut oder unbewältigbaren Bürokratie scheitern und dadurch vom Markt verschwinden.

Damit sich Unternehmen (aber z.B. auch landwirtschaftliche Betriebe) orientieren und Maßnahmen zur Dekarbonisierung planen und setzen können,liegt es an der Regierung, endlich diesen Fahrplan das Klimaschutzgesetz – zu erlassen. Endlich zu erlassen.

Die Bedeutung des Rahmens, den das Klimaschutzgesetz geben könnte, darf nicht unterschätzt werden. Ohne Klimaschutzgesetz bleiben wir im Blindflug Richtung Klimaneutralität, weil der Fahrplan und ein Korrekturmechanismus fehlen, der gewährleistet, dass wir auf dem Fahrplan bleiben.

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Alfred Hauer
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Markus Wahl
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