Honorar

Für Unternehmensberater gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Ein Unternehmensberater kann mit seinem Auftraggeber einen bestimmten Stundensatz oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Wird keine Vereinbarung getroffen, steht dem Unternehmensberater ein „angemessenes Honorar“ zu.

Welches Honorar angemessen ist, richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, etwa nach Auftragsgröße, Spezialisierung, Komplexität oder strategischer Bedeutung eines Projektes, Bemessungsgrundlage oder der Hierarchiestufe des Beraters (Consultant, Senior Consultant etc.). Ein Überblick, welche Honorare, Kosten & Preise für eine Unternehmensberatung schon im Jahr 2017 verrechnet wurden, ist hier zu finden, für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare, von denen ebenfalls Unternehmen beraten werden, bestehen teils eigene Tarifordnungen.

Beispiel: Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) etwa sieht als angemessenes Honorar für Leistungen eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit Tarifpost 8 des RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) für Besprechungen oder Telefonate je angefangener halber Stunde in Gewerbesachen für Kleinbetriebe ein Honorar von € 152,40 vor, für mittlere Betriebe € 314,10, größere Betriebe € 508,80 und Großbetriebe € 692,90. Daraus ergeben sich

Stundensätze von

  • € 304,80 (Kleinbetrieb)
  • € 628,20 (mittlerer Betrieb)
  • € 1.017,60 (größerer Betrieb)
  • € 1.385,80 (Großbetrieb).

Wird nicht Abweichendes vereinbart, gilt eine Abrechnung nach diesen Stundensätzen als angemessen.

Obwohl ich in 40 Jahren als Rechtsanwalt, Unternehmer, Geschäftsführer, Prokurist, Unternehmensberater, Ersteller von Business- und Finanzplänen und Risikomanager über viele bereichsübergreifende Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfüge, wird von mir lediglich ein Bruchteil davon, ein leistbares Honorar zu den hier aufgezählten Kriterien verrechnet.

So verrechne ich

Umfang und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind in den meisten Fällen vorab nicht abschätzbar. Ich verzeichne daher ein Zeithonorar. Als Verrechnungseinheit wird ein Zeitintervall von 1/2 Stunde herangezogen

Normalstundensatz

Mein Normalstundensatz für Leistungen zu Normalarbeitszeiten zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr: EUR 160,00 (das sind je angefangene 1/2 Stunde EUR 80,00 und entspricht einem Tagessatz von EUR 1.280,00)

Der Normalstundensatz wird für einfache Beratungsprojekte im Ausmaß von ≤ 8h verzeichnet. Bei komplexen Beratungsprojekten (Beratung und Betreuung im Ausmaß von > 8h), erhöhtem Spezialwissen, Berechnungsgrundlagen von mehr als EUR 50.000,00 und erhöhtem Haftungsrisiko wird der Stundensatz individuell festgelegt und erfolgt eine unverbindliche Abschätzung des Aufwandes sowie der damit verbundenen Kosten

Fahrtzeiten werden bis zu einem Umfang von 30 Minuten (Hin- und Rückfahrt) nicht berechnet. Darüber hinausgehende Fahrtzeiten werden wie Beratungszeiten verrechnet

Zuschläge

  • Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit
    – zwischen 17:00 Uhr und 08:00 Uhr 50 %
    – an Sams-, Sonn- und Feiertagen 100 %

  • Bei Erreichen bestimmter, im Einzelfall im Beratungsvertrag anzuführender Kriterien: 50% bis 100 %

  • Bei Schuldnachlassverhandlungen (gerichtlicher und außergerichtlicher Natur): Provision in % der nachgelassenen Summe der Verbindlichkeiten. Die Werte werden aufgrund der folgenden Staffelung errechnet und anschließend summiert:
    – für die ersten EUR 100.000,00 5,0 %
    – für die nächsten EUR 200.000,00 4,0 %
    – für die nächsten EUR 300.000,00 3,0 %
    – für die nächsten EUR 400.000,00 2,0 %
    – für alle weiteren EUR Beträge 1,0 %

Nebenkosten

Nebenkosten sind Aufwendungen, die bei der Durchführung des Beratungsauftrages entstehen. Sie sind vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen. Zu den Nebenkosten zählen insbesondere:

  • Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (dzt. 20%)

  • Barauslagen, insbes. Kopier- und Druckkosten, Kosten für Grund- und Firmenbuchsauszüge, Porti, Telefonkosten

  • Kosten für besondere Geräte, deren ständige Haltung mir nicht zugemutet werden kann, sofern sie für die Leistungserbringung nötig sind und vom Auftraggeber nicht bereitgestellt werden

  • Fahrtkosten, Kilometergeld und Reisediäten im Zusammenhang mit Beratungsleistungen nach den in der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl 1955/203, in der jeweils geltenden Fassung für Bundesbeamte anerkannten Sätzen

Sind Nebenkosten mit einem Zeitaufwand verbunden erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen. Zu den Nebenkosten wird, sofern nicht Zeitaufwand in Ansatz gebracht wird, ein Aufschlag von 20 % zur anteiligen Deckung der Bürokosten berechnet

Abrechnung/en, Zahlungskonditionen

Von mir werden von Beginn an Stundenlisten geführt, in denen die aufgewendeten Zeiten nach begonnenen halben Stunden (Taktung), die erbrachten Leistungen sowie die Nebenkosten erfasst werden

Zu Beginn eines Projekts wird eine Akonto-Rechnung in Höhe von max. 50% der veranschlagten Kosten gelegt, bei monatsübergreifenden Projekten können von mir monatliche Zwischenabrechnungen vorgenommen und/oder weitere Akonto-Rechnungen gelegt werden. Nach Projektende erfolgt die Endabrechnung; geleistete Akontozahlungen werden in dieser in Abzug gebracht

Die erste Akonto-Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Solange diese nicht bezahlt ist, bin ich unabhängig von der Dringlichkeit des Projekts nicht verpflichtet, meine Tätigkeit aufzunehmen oder Leistungen zu erbringen

Weitere Akonto-Rechnungen und Zwischenrechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen solange einzustellen, bis die Zahlung eingelangt ist oder auch vom Vertrag zurückzutreten

Die Endabrechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 455 bis 458 UGB (Unternehmensgesetzbuch) i.Z.m. §§ 1000 Abs. 1 und 1333 Abs. 2 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) sowie eine Anrechnung gem. § 1416 ABGB (Zahlungsanrechnung zuerst auf Zinsen, dann auf fällige Forderungen und dann auf Betreibungskosten)

Schnupper-Pakete

Schnupper-Pakete zum Kennenlernen sind ein einmaliges, spezielles Angebot für Neukunden, das in Anspruch genommen werden kann, wenn die Bezahlung im Voraus erfolgt. Wurde ein Schnupper-Paket in Anspruch genommen, ist die Inanspruchnahme eines weiteren Schnupper-Pakets ausgeschlossen

Angebots- und Aktionspreise

Angebots- und Aktionspreise jeglicher Art,  auf welcher Weise auch immer kommuniziert, gelten innerhalb der angegebenen Fristen. Entscheidend ist das Bestell-, nicht das Leistungsdatum. Die Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer

Sonstiges

Soweit nicht Abweichendes angeführt ist, gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung (dzt. Stand 1.1.2023)

Für Leistungen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.07.2024 wurde ein Normalstundensatz von EUR 150,00 (Tagessatz EUR 1.200,00, je angefangene 1/2 Stunde EUR 75,00) verzeichnet

Für Leistungen bis einschließlich 31.12.2022 wurde ein Normalstundensatz von EUR 144,00 (Tagessatz EUR 1.152,00, je angefangene 1/2 Stunde EUR 72,00) verzeichnet

Vereinbaren Sie jetzt mit mir einen Termin für ein Erstgespräch in der Dauer von 30 Minuten – kostenlos und unverbindlich

Zum Kennenlernen ….

Ich freue mich darauf, Ihnen meine Arbeitsweise und die Qualität meiner Dienstleistungen näherzubringen. Durch meine Schnupper-Pakete können Sie mich und meine Leistungen kennenlernen und erleben, wie ich Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele unterstützen kann. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Zusammenarbeit von großem Nutzen sein wird

Paket S

€ 0,–

  • Erstgespräch
  • Zeitaufwand bis 30 Min.
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Paket M

€ 290,–

  • Erstgespräch
  • persönliche Beratung
  • Zeitaufwand bis 3 Stunden
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Paket L

€ 990,–

  • Erstgespräch
  • persönliche Beratung
  • Kurzanalyse
  • Zeitaufwand bis 12 Stunden