Honorar
Für Unternehmensberater gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Ein Unternehmensberater kann mit seinem Auftraggeber einen bestimmten Stundensatz oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Wird keine Vereinbarung getroffen, steht dem Unternehmensberater ein „angemessenes Honorar“ zu.
Welches Honorar angemessen ist, richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, etwa nach Auftragsgröße, Spezialisierung, Komplexität oder strategischer Bedeutung eines Projektes, Bemessungsgrundlage oder der Hierarchiestufe des Beraters (Consultant, Senior Consultant etc.). Ein Überblick, welche Honorare, Kosten & Preise für eine Unternehmensberatung schon im Jahr 2017 verrechnet wurden, ist hier zu finden, für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare, von denen ebenfalls Unternehmen beraten werden, bestehen teils eigene Tarifordnungen.
Beispiel: Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) etwa sieht für Konferenzen oder Telefonate je angefangener halber Stunde in Gewerbesachen für Kleinbetriebe ein Honorar von € 117,30 vor, für mittlere Betriebe € 246,00, größere Betriebe € 393,00 und Großbetriebe € 577,40. Daraus ergeben sich Stundensätze von € 234,60 (Kleinbetrieb), € 492,00 (mittlerer Betrieb), € 786,00 (größerer Betrieb) und € 1.154,80 (Großbetrieb).
Ich habe in knapp 40 Jahren als Rechtsanwalt, Unternehmer, Geschäftsführer, Prokurist, Unternehmensberater, Ersteller von Business- und Finanzplänen und Risikomanager viele bereichsübergreifende Kenntnissen und praktische Erfahrungen gesammelt. Dennoch wird von mir nur ein leistbares Honorar zu den hier aufgezählten Kriterien verzeichnet.
So verrechne ich
Umfang und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind in den meisten Fällen vorab nicht abschätzbar. Ich verzeichne daher ein Zeithonorar. Als Verrechnungseinheit wird ein Zeitintervall von 1/2 Stunde herangezogen.
Normalstundensatz
Mein Normalstundensatz für Leistungen zu Normalarbeitszeiten zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr: EUR 160,00 (das sind je angefangene 1/2 Stunde EUR 80,00 und entspricht einem Tagessatz von EUR 1.280,00).
Der Normalstundensatz wird für einfache Beratungsprojekte im Ausmaß von ≤ 8h verzeichnet. Bei komplexen Beratungsprojekten (Beratung und Betreuung im Ausmaß von > 8h), erhöhtem Spezialwissen, Berechnungsgrundlagen von mehr als EUR 50.000,00 und erhöhtem Haftungsrisiko wird der Stundensatz individuell festgelegt und erfolgt eine unverbindliche Abschätzung des Aufwandes sowie der damit verbundenen Kosten.
Fahrtzeiten werden bis zu einem Umfang von 30 Minuten (Hin- und Rückfahrt) nicht berechnet. Darüber hinausgehende Fahrtzeiten werden wie Beratungszeiten verrechnet.
Zuschläge
Nebenkosten
Nebenkosten sind Aufwendungen, die bei der Durchführung des Beratungsauftrages entstehen. Sie sind vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen. Zu den Nebenkosten zählen insbesondere:
Sind Nebenkosten mit einem Zeitaufwand verbunden erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen. Zu den Nebenkosten wird, sofern nicht Zeitaufwand in Ansatz gebracht wird, ein Aufschlag von 20 % zur anteiligen Deckung der Bürokosten berechnet
Abrechnung/en, Zahlungskonditionen
Von mir werden von Beginn an Stundenlisten geführt, in denen die aufgewendeten Zeiten nach begonnenen halben Stunden (Taktung), die erbrachten Leistungen sowie die Nebenkosten erfasst werden.
Zu Beginn eines Projekts wird eine Akonto-Rechnung in Höhe von max. 50% der veranschlagten Kosten gelegt, bei monatsübergreifenden Projekten können von mir monatliche Zwischenabrechnungen vorgenommen und/oder weitere Akonto-Rechnungen gelegt werden. Nach Projektende erfolgt die Endabrechnung; geleistete Akontozahlungen werden in dieser in Abzug gebracht.
Die erste Akonto-Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Solange diese nicht bezahlt ist, bin ich unabhängig von der Dringlichkeit des Projekts nicht verpflichtet, meine Tätigkeit aufzunehmen oder Leistungen zu erbringen.
Weitere Akonto-Rechnungen und Zwischenrechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen solange einzustellen, bis die Zahlung eingelangt ist oder auch vom Vertrag zurückzutreten.
Die Endabrechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 455 bis 458 UGB (Unternehmensgesetzbuch) i.Z.m. §§ 1000 Abs. 1 und 1333 Abs. 2 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) sowie eine Anrechnung gem. § 1416 ABGB (Zahlungsanrechnung zuerst auf Zinsen, dann auf fällige Forderungen und dann auf Betreibungskosten).
Schnupper-Pakete
Schnupper-Pakete zum Kennenlernen sind ein einmaliges, spezielles Angebot für Neukunden. Wurde ein Schnupper-Paket in Anspruch genommen, ist die Inanspruchnahme eines weiteren oder anderen Schnupper-Paketes ausgeschlossen.
Sonstiges
Soweit nicht Abweichendes angeführt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung samt Begleitblatt (des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) in der jeweils gültigen Fassung
Für Leistungen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.07.2024 wurde ein Normalstundensatz von EUR 150,00 (Tagessatz EUR 1.200,00, je angefangene 1/2 Stunde EUR 75,00) verzeichnet
Für Leistungen bis einschließlich 31.12.2022 wurde ein Normalstundensatz von EUR 144,00 (Tagessatz EUR 1.152,00, je angefangene 1/2 Stunde EUR 72,00) verzeichnet