Notgeschäftsführung
Soweit die zur Vertretung der Gesellschaft erforderlichen Geschäftsführer fehlen, hat sie in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten für die Zeit bis zur Behebung des Mangels zu bestellen (§ 15a GmbHG)

Als „beteiligt“ ist jeder anzusehen, der ein Interesse an der ordnungsgemäßen Organzusammensetzung geltend machen kann. Dazu gehören
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Firmenbuchgericht sind streng auszulegen und nur dann gegeben, wenn glaubhaft gemacht wird, dass
drohen.
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers kommt auch dann in Betracht, wenn ein Geschäftsführer vorhanden ist, aber eine Interessenkollision vorliegt.
Im Verfahren zur Bestellung eines Notgeschäftsführers haben die Gesellschafter und der bestellte Notgeschäftsführer, nicht aber ein verbliebener Geschäftsführer Parteistellung.
Die Rechtsstellung des Notgeschäftsführers entspricht derjenigen des gesellschaftsautonom bestellten Geschäftsführers. Der Notgeschäftsführer ist daher an Geschäftsführungsentscheidungen der Gesellschafter gebunden, die bestimmte Fragen allgemein durch Satzung oder im Einzelfall durch Beschluss an sich gezogen haben.
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers soll die Vertretung der Gesellschaft ermöglichen; sie soll aber nicht dazu dienen, Rechtshandlungen der Gesellschaft zu erzwingen. Die Entscheidung über den richtigen „Kurs“ des Unternehmens muss bei der Generalversammlung bleiben.
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Krisen und unsichere Zeiten könnten jeder Branche einen Dämpfer verpassen. Sie eröffnen aber auch die Chance auf eine erfolgversprechende Unternehmensgründung, die Verbesserung der Unternehmenssteuerung und die Optimierung der Effizienz mit dem Ziel, resilienter und rentabler zu werden
Gerade jetzt brauchen Unternehmen starke Partner, die sie mit interdisziplinärem Know-How und optimierten Handlungsempfehlungen unterstützen – nicht um geliebt zu werden oder sich selbst zu beweihräuchern, sondern um Probleme zu ermitteln und Lösungen zu finden
Damit Unternehmen von meiner Arbeit profitieren, erbringe ich – unter Hinweis auf verschiedene Förderungsmöglichkeiten, etwa jener des Förderprogramms „Gründer:innen-Coaching“ der WKOÖ und des Landes OÖ – folgende Dienstleistungen:
Risikomanagement
Beratung bei der Identifizierung, Bewertung, Priorisierung, Überwachung und Lenkung von Risiken und Chancen
Rechtsberatung und -vertretung, Ökonomie
Complience, Fallbearbeitung, Vertragsgestaltung, Rechtsvertretung, Verhandlungsführung, Fortbestandsprognose, Krisenreaktionsplan, Strukturverbesserung
Businessplan
Beratung bei der Erstellung und Präsentation des Businessplans samt Beilagen sowie beim Business Modelling
Rechtsform, Organisation
Beratung zur Rechtsform, Gründung und Organisation des Unternehmens, Risikoabwägung
Strategische
Unternehmensführung
Unternehmensphilosophie, Ziele, Visionen, Produktplanung, Marktsondierung
Operative
Unternehmensführung
Geschäftsführung, Interimsgeschäftsführung, Peronalführung, Prozessoptimierung
Interimsmanagement, Notgeschäftsführung
Schnelle, flexible und bedarfsgerechte Überwindung von Engpässen und Vermeidung einer Handlungsunfähigkeit
Konfliktlösung
Maßnahmen zur Konfliktbewältigung, zur Verhinderung einer Eskalation oder der Ausbreitung eines bestehenden Konfliktes
Umschuldung
Ersetzen eines Kredites durch einen neuen mit günstigeren Kreditbedingungen (z.B. Zinsen, Raten, Fälligkeiten, Sicherheiten)
Außergerichtlicher
Ausgleich
Befreiung aus der Zahlungsun-fähigkeit ohne Mitwirkung des Gerichts (Ratenzahlungen, Stundung, Schulderlass)
Vorbereitung
Insolvenzverfahren
Ausarbeitung des Insolvenzantrags, Auflistung von Gläubigern und der Forderungen, Festlegung von Zielen und Möglichkeiten