Klimaschutz rechtssicher und planbar gestalten
Einleitung
Mit Blick auf Hungersnöte wegen extremer Dürren, Toten nach Überschwemmungen und Unwettern, Artensterben u.a. warnte UN-Generalsekretär António Guterres mit folgenden Worten auf der Weltklimakonferenz 2022 in Ägypten vor den verheerenden Folgen der Erderhitzung: „Wir sind auf dem Highway zur Klimahölle – mit dem Fuß auf dem Gaspedal. Wir kämpfen den Kampf unseres Lebens – und sind dabei zu verlieren“
Klimaschutz ist in aller Munde. Erderwärmung und die damit verbundenen Auswirkungen wie etwa der Anstieg des Meeresspiegels, extreme Wetterereignisse und Veränderungen in der biologischen Vielfalt werden als ernste Bedrohung für die menschliche Gesellschaft und die natürliche Umwelt angesehen.
Seit in den 1970er Jahren Wissenschafter begannen, die Auswirkungen der menschgemachten Treibhausgasemissionen auf das Klima zu untersuchen, wird ernsthaft über Klimaschutz gesprochen. Seitdem hat sich die wissenschaftliche Debatte intensiviert und gibt es heute einen breiten Konsens unter Klimaforschern, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel eine ernste Bedrohung darstellt.
Die Notwendigkeit des Klimaschutzes hat in den letzten Jahren zugenommen, weil immer mehr Beweise dafür vorliegen, dass die Erderwärmung schneller voranschreitet als ursprünglich prognostiziert und dass die Auswirkungen des Klimawandels bereits spürbar sind. Zudem wird erwartet, dass sich diese Auswirkungen in Zukunft noch verschlimmern werden, wenn nicht schnell und entschlossen gehandelt wird.
Entwicklungen
Die Bemühungen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, verbindliche Vereinbarungen zu treffen und Ziele festzulegen, begannen in den 1990er Jahren.
1992 wurde die United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) unterzeichnet, die als Rahmenwerk für internationale Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels dient. Im Rahmen dieser Konvention wurden später mehrere Protokolle und Abkommen vereinbart, darunter das Kyoto-Protokoll von 1997, das erste internationale Abkommen, das konkrete Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegte.
Während die USA die Ratifizierung des Abkommen ablehnten und Kanada 2011 aus dem Abkommen ausschied, sanken die Emissionen der verbleibenden Industrieländer im Vergleich zu 1990 bis 2012 um 20 %. Die EU reduzierte die Emissionen um 19 %, Deutschland sogar um 23 %, Österreich, das sich bei einer Emission von 79,050 Mio. t THG/Jahr (Basisjahr 1990) zu einer Reduktion um 13% verpflichtete, emittierte jedoch in der Kyoto-Periode 1 (2008-2012) tatsächlich 81,574 Mio. t THG/Jahr und verfehlte die übernommene Verpflichtung um 16,2%.
2015 wurde das Pariser Abkommen unterzeichnet, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Erderwärmung auf „deutlich unter 2 Grad“ zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, um diese Erwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen in der Weltwirtschaft zu reduzieren und gleichzeitig die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu erleichtern.
Ein Überblick über weitere Verhandlungen, Abkommen und Ziele, insbes. die EU Klima- und Energiepakete 2020 und 2030 und den EU Klimafahrplan 2050 findet sich in der Information „Treibhausgase“ des Umweltbundesamtes.
Aus diesen Informationen ist auch ersichtlich, dass in Österreich 2020 73,6 Mio. t THG/Jahr emittiert wurden, was einer Reduktion um 6,2% gegenüber dem Kyoto-Basisjahr 1990 und einer Abnahme um 7,7% im Vergleich zu 2019 entspricht. Dieser starke Rückgang wird jedoch hauptsächlich auf die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einbruch der (v.a. PKW-) Fahrleistungen sowie der Eisen- und Stahlproduktion sowie den Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem Rückgang der Stromproduktion in Erdgas-Kraftwerken zurückgeführt.
Bereits im Jahr 2021 sind die Emissionen wieder um ca. 4,8% gestiegen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass sie sich nach wie vor in Höhe der Emissionen im Kyoto-Basisjahr 1990 bewegen.
Österreich und das Klimaschutzgesetz
Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, legen Klimaschutzgesetze Emissions(reduktions)ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgaseemissionen (und damit der Bekämpfung des Klimawandels) fest.
Gängige Maßnahmen sind etwa
- Förderungen (z.B. erneuerbare Energie, von Energiegemeinschafen, öffentlicher Verkehrs, Radverkehr – etwa Errichtung von Radewegen und Fahrradparkplätzen, Fahrgemeinschaften, Elektromobilität einschl. Ladestationen und Erhöhung der Reichweite)
- Regelungen zur Verbesserungen der Energieeffizienz (z.B. von Geräten wie Heizkesseln oder Kühlanlagen oder Gebäuden, etwa durch thermische Sanierungen) oder zur nachhaltigen Landnutzung (z.B. Schutz oder Wiederaufforstung von Wäldern)
- Verkehrsmanagement (z.B. Anpassung von Ampelphasen, Einführung von Tempolimits)
- Anreize zum Energiesparen (etwa finanzieller Natur wie fiskalische Maßnahmen, Steuererleichterungen, Subventionen)
und mehr.
Das im Jahr 2011 vom Nationalrat beschlossene Klimaschutzgesetz (KSG) setzte Emissionshöchstmengen für insgesamt sechs Sektoren fest und regelte die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen außerhalb des Emissionshandels in der EU. Es bildete eine wesentliche Säule der österreichischen Klimapolitik, trat jedoch mit Ende 2020 außer Kraft.
Seither (seit 1.1.2021 – das sind fast 2 Jahre) gibt es in Österreich kein neues Klimaschutzgesetz.
Über die Gründe gibt es viele Berichte, etwa in derStandard – „Klimaschutzgesetz liegt auf Eis“ (22.8.2022), in welchem auch markant ausgeführt wird: „Der heurige Sommer hat einmal mehr gezeigt, dass der Kampf gegen die Klimakrise eine gewisse Dringlichkeit hat, aber in Österreich steigt der CO2-Ausstoß sogar“.
Im Klimaschutzranking ist Österreich 2021 auf Platz 36 abgerutscht, Österreich zählt beim Klimaschutz im internationalen Vergleich zu den „low performern“.
Kritik und Risikobetrachtung
Obwohl eine breite wissenschaftliche Einigkeit besteht, dass der Klimawandel ein ernstes Problem darstellt und dringend Maßnahmen erforderlich sind, um seine Auswirkungen zu mildern und obwohl sich eine Vielzahl von Regierungen, Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt verpflichtet hat, Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen zu ergreifen, ist es der österreichischen Politik in den letzten 2 Jahren nicht gelungen, sich auf ein neues Klimaschutzgesetz zu verständigen.
Mangels verbindlicher Zieldefinitionen werden Initiativmaßnahmen (auch vernünftige und teure) für die Wirtschaft (aber auch die Landwirtschaft und Private) zum Blindflug, der ein böses Erwachen nach sich ziehen kann. Das stellt ein ENORMES RISIKO (!) dar, welches bei der Investitionsplanung nicht unberücksichtigt bleiben darf und ein Risikomanagement erfordert.
Da auch Bundesländer auf einen verbindlichen Rahmen für die Zielvorgaben und einen Gesamtplan warten, wird es dazu kommen, dass man beim Ausbau erneuerbarer Energien regional auf unterschiedliche Energieformen (v.a. Wasser, Wind, Sonne) setzt oder die eine oder andere Form blockiert, was Ausbaulücken und Zielverfehlungen nach sich ziehen sowie ökonomische Chancen und wirtschaftliche Erfolge verhindern wird.
Ein Klimaschutzgesetz ist überfällig und muss nicht nur Klimaschutzziele, sondern auch Verbindlichkeiten (für den Fall der Nichterfüllung) und Maßnahmen enthalten, die überregional gelten und Rechtssicherheit sowie Planbarkeit nach sich ziehen, damit Entwicklungen, Produkte und Investitionen, aber auch Branchenstandards und -initiativen planbar, umsetzbar, prüfbar, dokumentierbar und optimierbar werden.
Maßnahmen kommen nicht nur dem Klimaschutz zugute, sondern eröffnen auch vielen Unternehmen (auch Dienstleistern) unabsehbare Möglichkeiten und eignen sich, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
Solange die österreichische Klima- und Umweltpolitik weiter versagt und es kein verbindliches Klimaschutzgesetz gibt, besteht nicht nur das Risiko, dass die Treibhausgasemissionen ungebremst ansteigen (mit allen negativen Folgen, von Hitzeentwicklung, Artensterben über gesundheitliche Beeinträchtigungen bis zu milliardenschweren Strafzahlungen Österreichs) oder nicht reduziert werden und dass die Klimaschutzziele verfehlt werden, sondern dass sich Unternehmen in Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen und Investitionen verlaufen, die sie in der Ruin treiben können.
Das kann (und wird) sich negativ auswirken und nachkommende Generationen belasten.
Wirtschaftliche Bedeutung
Rechtssicherheit und Planbarkeit sind für die Wirtschaft wichtig, weil sie Unternehmen helfen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäfte zu planen und Entscheidungen zu treffen.
Rechtssicherheit bedeutet, dass Unternehmen sich auf die Gesetze und Vorschriften verlassen können, die für ihre Tätigkeiten gelten. Dadurch können sie sicher sein, dass sie ihre Geschäfte legal und ethisch korrekt ausführen und sich für eine Ausrichtung ihrer Geschäftsfelder entscheiden.
Planbarkeit ermöglicht es Unternehmen, ihre zukünftigen Aktivitäten vorherzusagen und sich darauf vorzubereiten. Dies hilft ihnen, Risiken zu minimieren und ihre Erträge zu steigern.
Durch ein Klimaschutzgesetz werden Investitionen eines Unternehmens in Klimaschutzmaßnahmen, Produkte und Produktentwicklungen, aber auch Branchenstandards und -initiativen planbar, umsetzbar, optimierbar und dokumentierbar, ohne Klimaschutzgesetz stellen sie ein Risiko dar, für das sich ein Risikomanagement empfiehlt.
Um nicht nur eine Erderwärmung und damit verbundene negative Auswirkungen zu verringern, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern, muss das Klimaschutzgesetz priorisiert werden.
Ergänzung 11.02.2023
Reinhard Steurer, Klimapolitikprofessor an der Wiener Universität für Bodenkultur, in „Die Klimaziele sind eine Märchenerzählung„, derStandard 10.02.2023, auf die Frage „Wo sehen Sie das größte Versäumnis?“ (Anm.: der Klimapolitik):
… „Das größte Versäumnis ist, wie so oft erwähnt, das fehlende Klimaschutzgesetz. Einige sagen zwar, es ist nicht so wichtig, wir machen Klimaschutz ohne Klimaschutzgesetz. Sie unterschätzen aber die Bedeutung des Rahmens, den das Gesetz geben könnte. Ohne Klimaschutzgesetz haben wir eine Emissionsunordnung. Wir sind im Blindflug Richtung Klimaneutralität unterwegs. Uns fehlen der Fahrplan und auch ein Korrekturmechanismus, der gewährleistet, dass wir auf diesem Fahrplan bleiben.
Ich vergleiche das oft mit der Straßenverkehrsordnung: Wir haben ein Tempolimit – das sind die Ziele für 2030 und 2040. Wir haben Radarmessungen – das sind die Berichte des Umweltbundesamts zur Emissionsentwicklung. Aber wir haben keine Radarstrafen. Deshalb fahren wir bei den Emissionen einfach so schnell, wie es uns gefällt. Und wenn wir 2030 zu viele Emissionen haben, dann kommt eben die kollektive Radarstrafe – nämlich vier bis sieben Milliarden, die aus heutiger Sicht für Emissionszertifikate fällig werden. Nur dass eben wir alle bezahlen und nicht diejenigen, die für die Übertretung hauptverantwortlich sind.
Ein vernünftiges Klimaschutzgesetz würde Konsequenzen für jene Bundesländer oder Ministerien vorsehen, die ihre Ziele nicht erreichen. Sie müssten sich dann stärker an den Zertifikatskäufen beteiligen. Es müsste aber auch andere Korrekturen geben. Wenn der Verkehrsbereich aus dem Ruder läuft, so wie es nach wie vor der Fall ist, dann müsste man diskutieren, wie man die Emissionen einfängt. Steigt die Verbindlichkeit, müsste man auch unpopuläre Maßnahmen wie Tempo 80 oder 100 umsetzen, um wieder auf Kurs zu kommen. Genau deshalb ist das Klimaschutzgesetz bei Teilen der Regierung so unbeliebt. Diese Verbindlichkeit wollen einige nicht. Also wird die Regierung ihre eigenen Klimaziele voraussichtlich verfehlen.“ …
Update 13.02.2023
Lesenswerter Beitrag Klimaexperte Steurer: „Die Klimaziele sind eine Märchenerzählung“, derStandard vom 10.02.2023
Update 08.08.2023
Lesenswerter Beitrag „Warum Windanlagenbauer trotz Energiewende kein Geld verdienen“, derStandard vom 07.08.2023.
In diesem Beitrag wird u.a. Folgendes ausgeführt: „… Verschärft werden diese Probleme durch langwierige Genehmigungsverfahren: Zwischen der Unterzeichnung eines Kaufvertrags und der Errichtung einer Anlage vergehen oft Jahre …“
Meine Ansicht: Die vier Phasen des PDCA-Zirkels sind: Plan–Do–Check–Act, also Analyse/Planen/Ziele formulieren – Tun/Durchführen – Überprüfen/Soll-Ist-Vergleich – Aktion/Reagieren/Verbessern. Um ein Qualitätsmanagement im Unternehmen nachhaltig zu optimieren, ist die kontinuierliche Verbesserung anhand eines revolvierenden PDCA-Zyklus unabdingbar.
Ohne Planbarkeit ist das nicht möglich (oder risikobehaftet). Da in Österreich das Klimaschutzgesetz nach wie vor fehlt, sind Maßnahmen für Unternehmen und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen nach wie vor nicht planbar, ohne größere Risiken in Kauf zu nehmen.
Klimaschutz rechtssicher und planbar gestalten
Einleitung
Mit Blick auf Hungersnöte wegen extremer Dürren, Toten nach Überschwemmungen und Unwettern, Artensterben u.a. warnte UN-Generalsekretär António Guterres mit folgenden Worten auf der Weltklimakonferenz 2022 in Ägypten vor den verheerenden Folgen der Erderhitzung: „Wir sind auf dem Highway zur Klimahölle – mit dem Fuß auf dem Gaspedal. Wir kämpfen den Kampf unseres Lebens – und sind dabei zu verlieren“
Klimaschutz ist in aller Munde. Erderwärmung und die damit verbundenen Auswirkungen wie etwa der Anstieg des Meeresspiegels, extreme Wetterereignisse und Veränderungen in der biologischen Vielfalt werden als ernste Bedrohung für die menschliche Gesellschaft und die natürliche Umwelt angesehen.
Seit in den 1970er Jahren Wissenschafter begannen, die Auswirkungen der menschgemachten Treibhausgasemissionen auf das Klima zu untersuchen, wird ernsthaft über Klimaschutz gesprochen. Seitdem hat sich die wissenschaftliche Debatte intensiviert und gibt es heute einen breiten Konsens unter Klimaforschern, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel eine ernste Bedrohung darstellt.
Die Notwendigkeit des Klimaschutzes hat in den letzten Jahren zugenommen, weil immer mehr Beweise dafür vorliegen, dass die Erderwärmung schneller voranschreitet als ursprünglich prognostiziert und dass die Auswirkungen des Klimawandels bereits spürbar sind. Zudem wird erwartet, dass sich diese Auswirkungen in Zukunft noch verschlimmern werden, wenn nicht schnell und entschlossen gehandelt wird.
Entwicklungen
Die Bemühungen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, verbindliche Vereinbarungen zu treffen und Ziele festzulegen, begannen in den 1990er Jahren.
1992 wurde die United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) unterzeichnet, die als Rahmenwerk für internationale Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels dient. Im Rahmen dieser Konvention wurden später mehrere Protokolle und Abkommen vereinbart, darunter das Kyoto-Protokoll von 1997, das erste internationale Abkommen, das konkrete Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegte.
Während die USA die Ratifizierung des Abkommen ablehnten und Kanada 2011 aus dem Abkommen ausschied, sanken die Emissionen der verbleibenden Industrieländer im Vergleich zu 1990 bis 2012 um 20 %. Die EU reduzierte die Emissionen um 19 %, Deutschland sogar um 23 %, Österreich, das sich bei einer Emission von 79,050 Mio. t THG/Jahr (Basisjahr 1990) zu einer Reduktion um 13% verpflichtete, emittierte jedoch in der Kyoto-Periode 1 (2008-2012) tatsächlich 81,574 Mio. t THG/Jahr und verfehlte die übernommene Verpflichtung um 16,2%.
2015 wurde das Pariser Abkommen unterzeichnet, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Erderwärmung auf „deutlich unter 2 Grad“ zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, um diese Erwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen in der Weltwirtschaft zu reduzieren und gleichzeitig die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu erleichtern.
Ein Überblick über weitere Verhandlungen, Abkommen und Ziele, insbes. die EU Klima- und Energiepakete 2020 und 2030 und den EU Klimafahrplan 2050 findet sich in der Information „Treibhausgase“ des Umweltbundesamtes.
Aus diesen Informationen ist auch ersichtlich, dass in Österreich 2020 73,6 Mio. t THG/Jahr emittiert wurden, was einer Reduktion um 6,2% gegenüber dem Kyoto-Basisjahr 1990 und einer Abnahme um 7,7% im Vergleich zu 2019 entspricht. Dieser starke Rückgang wird jedoch hauptsächlich auf die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einbruch der (v.a. PKW-) Fahrleistungen sowie der Eisen- und Stahlproduktion sowie den Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem Rückgang der Stromproduktion in Erdgas-Kraftwerken zurückgeführt.
Bereits im Jahr 2021 sind die Emissionen wieder um ca. 4,8% gestiegen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass sie sich nach wie vor in Höhe der Emissionen im Kyoto-Basisjahr 1990 bewegen.
Österreich und das Klimaschutzgesetz
Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, legen Klimaschutzgesetze Emissions(reduktions)ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgaseemissionen (und damit der Bekämpfung des Klimawandels) fest.
Gängige Maßnahmen sind etwa
- Förderungen (z.B. erneuerbare Energie, von Energiegemeinschafen, öffentlicher Verkehrs, Radverkehr – etwa Errichtung von Radewegen und Fahrradparkplätzen, Fahrgemeinschaften, Elektromobilität einschl. Ladestationen und Erhöhung der Reichweite)
- Regelungen zur Verbesserungen der Energieeffizienz (z.B. von Geräten wie Heizkesseln oder Kühlanlagen oder Gebäuden, etwa durch thermische Sanierungen) oder zur nachhaltigen Landnutzung (z.B. Schutz oder Wiederaufforstung von Wäldern)
- Verkehrsmanagement (z.B. Anpassung von Ampelphasen, Einführung von Tempolimits)
- Anreize zum Energiesparen (etwa finanzieller Natur wie fiskalische Maßnahmen, Steuererleichterungen, Subventionen)
und mehr.
Das im Jahr 2011 vom Nationalrat beschlossene Klimaschutzgesetz (KSG) setzte Emissionshöchstmengen für insgesamt sechs Sektoren fest und regelte die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen außerhalb des Emissionshandels in der EU. Es bildete eine wesentliche Säule der österreichischen Klimapolitik, trat jedoch mit Ende 2020 außer Kraft.
Seither (seit 1.1.2021 – das sind fast 2 Jahre) gibt es in Österreich kein neues Klimaschutzgesetz.
Über die Gründe gibt es viele Berichte, etwa in derStandard – „Klimaschutzgesetz liegt auf Eis“ (22.8.2022), in welchem auch markant ausgeführt wird: „Der heurige Sommer hat einmal mehr gezeigt, dass der Kampf gegen die Klimakrise eine gewisse Dringlichkeit hat, aber in Österreich steigt der CO2-Ausstoß sogar“.
Im Klimaschutzranking ist Österreich 2021 auf Platz 36 abgerutscht, Österreich zählt beim Klimaschutz im internationalen Vergleich zu den „low performern“.
Kritik und Risikobetrachtung
Obwohl eine breite wissenschaftliche Einigkeit besteht, dass der Klimawandel ein ernstes Problem darstellt und dringend Maßnahmen erforderlich sind, um seine Auswirkungen zu mildern und obwohl sich eine Vielzahl von Regierungen, Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt verpflichtet hat, Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen zu ergreifen, ist es der österreichischen Politik in den letzten 2 Jahren nicht gelungen, sich auf ein neues Klimaschutzgesetz zu verständigen.
Mangels verbindlicher Zieldefinitionen werden Initiativmaßnahmen (auch vernünftige und teure) für die Wirtschaft (aber auch die Landwirtschaft und Private) zum Blindflug, der ein böses Erwachen nach sich ziehen kann. Das stellt ein ENORMES RISIKO (!) dar, welches bei der Investitionsplanung nicht unberücksichtigt bleiben darf und ein Risikomanagement erfordert.
Da auch Bundesländer auf einen verbindlichen Rahmen für die Zielvorgaben und einen Gesamtplan warten, wird es dazu kommen, dass man beim Ausbau erneuerbarer Energien regional auf unterschiedliche Energieformen (v.a. Wasser, Wind, Sonne) setzt oder die eine oder andere Form blockiert, was Ausbaulücken und Zielverfehlungen nach sich ziehen sowie ökonomische Chancen und wirtschaftliche Erfolge verhindern wird.
Ein Klimaschutzgesetz ist überfällig und muss nicht nur Klimaschutzziele, sondern auch Verbindlichkeiten (für den Fall der Nichterfüllung) und Maßnahmen enthalten, die überregional gelten und Rechtssicherheit sowie Planbarkeit nach sich ziehen, damit Entwicklungen, Produkte und Investitionen, aber auch Branchenstandards und -initiativen planbar, umsetzbar, prüfbar, dokumentierbar und optimierbar werden.
Maßnahmen kommen nicht nur dem Klimaschutz zugute, sondern eröffnen auch vielen Unternehmen (auch Dienstleistern) unabsehbare Möglichkeiten und eignen sich, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
Solange die österreichische Klima- und Umweltpolitik weiter versagt und es kein verbindliches Klimaschutzgesetz gibt, besteht nicht nur das Risiko, dass die Treibhausgasemissionen ungebremst ansteigen (mit allen negativen Folgen, von Hitzeentwicklung, Artensterben über gesundheitliche Beeinträchtigungen bis zu milliardenschweren Strafzahlungen Österreichs) oder nicht reduziert werden und dass die Klimaschutzziele verfehlt werden, sondern dass sich Unternehmen in Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen und Investitionen verlaufen, die sie in der Ruin treiben können.
Das kann (und wird) sich negativ auswirken und nachkommende Generationen belasten.
Wirtschaftliche Bedeutung
Rechtssicherheit und Planbarkeit sind für die Wirtschaft wichtig, weil sie Unternehmen helfen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäfte zu planen und Entscheidungen zu treffen.
Rechtssicherheit bedeutet, dass Unternehmen sich auf die Gesetze und Vorschriften verlassen können, die für ihre Tätigkeiten gelten. Dadurch können sie sicher sein, dass sie ihre Geschäfte legal und ethisch korrekt ausführen und sich für eine Ausrichtung ihrer Geschäftsfelder entscheiden.
Planbarkeit ermöglicht es Unternehmen, ihre zukünftigen Aktivitäten vorherzusagen und sich darauf vorzubereiten. Dies hilft ihnen, Risiken zu minimieren und ihre Erträge zu steigern.
Durch ein Klimaschutzgesetz werden Investitionen eines Unternehmens in Klimaschutzmaßnahmen, Produkte und Produktentwicklungen, aber auch Branchenstandards und -initiativen planbar, umsetzbar, optimierbar und dokumentierbar, ohne Klimaschutzgesetz stellen sie ein Risiko dar, für das sich ein Risikomanagement empfiehlt.
Um nicht nur eine Erderwärmung und damit verbundene negative Auswirkungen zu verringern, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern, muss das Klimaschutzgesetz priorisiert werden.
Ergänzung 11.02.2023
Reinhard Steurer, Klimapolitikprofessor an der Wiener Universität für Bodenkultur, in „Die Klimaziele sind eine Märchenerzählung„, derStandard 10.02.2023, auf die Frage „Wo sehen Sie das größte Versäumnis?“ (Anm.: der Klimapolitik):
… „Das größte Versäumnis ist, wie so oft erwähnt, das fehlende Klimaschutzgesetz. Einige sagen zwar, es ist nicht so wichtig, wir machen Klimaschutz ohne Klimaschutzgesetz. Sie unterschätzen aber die Bedeutung des Rahmens, den das Gesetz geben könnte. Ohne Klimaschutzgesetz haben wir eine Emissionsunordnung. Wir sind im Blindflug Richtung Klimaneutralität unterwegs. Uns fehlen der Fahrplan und auch ein Korrekturmechanismus, der gewährleistet, dass wir auf diesem Fahrplan bleiben.
Ich vergleiche das oft mit der Straßenverkehrsordnung: Wir haben ein Tempolimit – das sind die Ziele für 2030 und 2040. Wir haben Radarmessungen – das sind die Berichte des Umweltbundesamts zur Emissionsentwicklung. Aber wir haben keine Radarstrafen. Deshalb fahren wir bei den Emissionen einfach so schnell, wie es uns gefällt. Und wenn wir 2030 zu viele Emissionen haben, dann kommt eben die kollektive Radarstrafe – nämlich vier bis sieben Milliarden, die aus heutiger Sicht für Emissionszertifikate fällig werden. Nur dass eben wir alle bezahlen und nicht diejenigen, die für die Übertretung hauptverantwortlich sind.
Ein vernünftiges Klimaschutzgesetz würde Konsequenzen für jene Bundesländer oder Ministerien vorsehen, die ihre Ziele nicht erreichen. Sie müssten sich dann stärker an den Zertifikatskäufen beteiligen. Es müsste aber auch andere Korrekturen geben. Wenn der Verkehrsbereich aus dem Ruder läuft, so wie es nach wie vor der Fall ist, dann müsste man diskutieren, wie man die Emissionen einfängt. Steigt die Verbindlichkeit, müsste man auch unpopuläre Maßnahmen wie Tempo 80 oder 100 umsetzen, um wieder auf Kurs zu kommen. Genau deshalb ist das Klimaschutzgesetz bei Teilen der Regierung so unbeliebt. Diese Verbindlichkeit wollen einige nicht. Also wird die Regierung ihre eigenen Klimaziele voraussichtlich verfehlen.“ …
Update 13.02.2023
Lesenswerter Beitrag Klimaexperte Steurer: „Die Klimaziele sind eine Märchenerzählung“, derStandard vom 10.02.2023
Update 08.08.2023
Lesenswerter Beitrag „Warum Windanlagenbauer trotz Energiewende kein Geld verdienen“, derStandard vom 07.08.2023.
In diesem Beitrag wird u.a. Folgendes ausgeführt: „… Verschärft werden diese Probleme durch langwierige Genehmigungsverfahren: Zwischen der Unterzeichnung eines Kaufvertrags und der Errichtung einer Anlage vergehen oft Jahre …“
Meine Ansicht: Die vier Phasen des PDCA-Zirkels sind: Plan–Do–Check–Act, also Analyse/Planen/Ziele formulieren – Tun/Durchführen – Überprüfen/Soll-Ist-Vergleich – Aktion/Reagieren/Verbessern. Um ein Qualitätsmanagement im Unternehmen nachhaltig zu optimieren, ist die kontinuierliche Verbesserung anhand eines revolvierenden PDCA-Zyklus unabdingbar.
Ohne Planbarkeit ist das nicht möglich (oder risikobehaftet). Da in Österreich das Klimaschutzgesetz nach wie vor fehlt, sind Maßnahmen für Unternehmen und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen nach wie vor nicht planbar, ohne größere Risiken in Kauf zu nehmen.