Sofortmaßnahmen gegen Insolvenz
Kristallisiert sich heraus, dass ein Unternehmen in eine Erfolgskrise schlittert, gilt es, schnellstmöglich einen Krisenreaktionsplan aufzustellen.
Dieser sollte nicht nur Maßnahmen zur Linderung akuter Krisensymptome beinhalten, sondern auch zum Anlass genommen werden, das Geschäftsmodell zu überdenken und es nach dem Motto: „die Krise als Chance nutzen“ zukunftssicher zu machen.
In der Unternehmenskrise geht es immer um 2 zentrale Aspekte:
- Die Vermeidung bzw. Beseitigung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit und
- Die Beantwortung der Frage, wie ein krisenbedingter Strategiewechsel – die Zukunftsvision des Unternehmens – aus der Krise heraus finanziert werden soll.
Diese Übersicht zeigt stichwortartig auf, wie mithilfe der 6 wirksamsten Sofortmaßnahmen (1A-1C, 2A-2C) eine Überschuldung beseitigt, Liquidität sichergestellt und ein Strategiewechsel finanziert werden kann und an welchen Stellen anzusetzen ist, um Insolvenzgründe mit Sofortmaßnahmen zu beseitigen und einen Turnaround zu finanzieren.
- Sofortmaßnahmen gegen eine Zahlungsunfähigkeit
- Interne Liquiditätsfreisetzung
- Optimierung des Umlaufvermögens
- Ausschöpfung von Zahlungszielen
- Überprüfung und Optimierung von Rechnungs- und Mahnwesen
- Optimierung der Supply Chain (Abbau von Überkapazitäten; sinnvolle Reduzierung von Bestellmengen; Umstellung auf Konsignationslager- oder Just-in-Time-System)
- Freisetzung anderweitig gebundener Liquidität (Trapped Cash / Blocked Cash)
- Beleihung von Umlaufvermögen
- Optimierung der Asset-Struktur (Anlagevermögen)
- Aufdeckung stiller Reserven
- Beleihung unbelasteter Assetes (Sale & Lease Back, Asset Based Lending)
- Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Assets bzw. Konzernbeteiligungen
- Statt Neuanschaffungen: breiter Einsatz von Miete und Leasing
- Optimierung des Umlaufvermögens
- Verlangsamung des Liquiditätsabflusses
- Optimierung bzw. Nachverhandlung von Zahlungsabflüssen
- Verschiebung oder Streichung von Investitionen (sofern unwesentlich für die Krisenstrategie)
- Stillhalteabkommen (Standstill) / „nicht ernsthaft einfordern“ / Stundung (Moratorium)
- Externe Liquiditätszuführung
- Eigenkapital (Equity)
- (Bar-) Kapitalerhöhung oder Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage
- Gesellschafterdarlehen
- Externe Patronatserklärung
- Fremdkapital (Debt)
- Überbrückungskredit (Bridge)
- Sanierungskredit (Restructuring Loan)
- Mezzaninkapital (Mezzanine)
- Eigenkapitalähnliche Instrumente
- Fremdkapitalähnliche Instrumente
- Eigenkapital (Equity)
- Interne Liquiditätsfreisetzung
- Sofortmaßnahmen gegen Überschuldung
- Entschuldungsbeitrag der Bestandsgesellschafter
- Qualifizierter Rangrücktritt
- Interne harte Patronatserklärung
- Befreiende Schuldübernahme (Debt Push-Up)
- Entschuldungsbeitrag von finanzierenden Banken und Gläubigern
- – vor Verfügbarkeit eines Sanierungsgutachtens
- Vorübergehender Verzicht auf Convenants (Bewilligung Waiver Rerquest)
- – nach Verfügbarkeit eines Sanierungsgutachtens
- Verzicht (Haircut) – ggf. gegen Besserungsschein
- Refinanzierung / Umschuldung (Refinancing); Sicherheitsfreigabe mit Sondertilgung
- – vor Verfügbarkeit eines Sanierungsgutachtens
- Einbeziehung von (neuen) Investoren
- Kapitalherabsetzung und Kapitalschnitt
- Debt-Equity Swap / Debt-Mezzanine Swap / Debt-Asset Swap
- Entschuldungsbeitrag der Bestandsgesellschafter
Details zu dieser stichtwortartigen Übersicht müssen auf die jeweilige Konstellation abgestimmt werden. Das ist mach- und umsetzbar.
Hinweis: der Inhalt dieses Beitrages ersetzt keine Einzelfallberatung, eine Haftung ist ausgeschlossen.
Sofortmaßnahmen gegen Insolvenz
Kristallisiert sich heraus, dass ein Unternehmen in eine Erfolgskrise schlittert, gilt es, schnellstmöglich einen Krisenreaktionsplan aufzustellen.
Dieser sollte nicht nur Maßnahmen zur Linderung akuter Krisensymptome beinhalten, sondern auch zum Anlass genommen werden, das Geschäftsmodell zu überdenken und es nach dem Motto: „die Krise als Chance nutzen“ zukunftssicher zu machen.
In der Unternehmenskrise geht es immer um 2 zentrale Aspekte:
- Die Vermeidung bzw. Beseitigung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit und
- Die Beantwortung der Frage, wie ein krisenbedingter Strategiewechsel – die Zukunftsvision des Unternehmens – aus der Krise heraus finanziert werden soll.
Diese Übersicht zeigt stichwortartig auf, wie mithilfe der 6 wirksamsten Sofortmaßnahmen (1A-1C, 2A-2C) eine Überschuldung beseitigt, Liquidität sichergestellt und ein Strategiewechsel finanziert werden kann und an welchen Stellen anzusetzen ist, um Insolvenzgründe mit Sofortmaßnahmen zu beseitigen und einen Turnaround zu finanzieren.
- Sofortmaßnahmen gegen eine Zahlungsunfähigkeit
- Interne Liquiditätsfreisetzung
- Optimierung des Umlaufvermögens
- Ausschöpfung von Zahlungszielen
- Überprüfung und Optimierung von Rechnungs- und Mahnwesen
- Optimierung der Supply Chain (Abbau von Überkapazitäten; sinnvolle Reduzierung von Bestellmengen; Umstellung auf Konsignationslager- oder Just-in-Time-System)
- Freisetzung anderweitig gebundener Liquidität (Trapped Cash / Blocked Cash)
- Beleihung von Umlaufvermögen
- Optimierung der Asset-Struktur (Anlagevermögen)
- Aufdeckung stiller Reserven
- Beleihung unbelasteter Assetes (Sale & Lease Back, Asset Based Lending)
- Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Assets bzw. Konzernbeteiligungen
- Statt Neuanschaffungen: breiter Einsatz von Miete und Leasing
- Optimierung des Umlaufvermögens
- Verlangsamung des Liquiditätsabflusses
- Optimierung bzw. Nachverhandlung von Zahlungsabflüssen
- Verschiebung oder Streichung von Investitionen (sofern unwesentlich für die Krisenstrategie)
- Stillhalteabkommen (Standstill) / „nicht ernsthaft einfordern“ / Stundung (Moratorium)
- Externe Liquiditätszuführung
- Eigenkapital (Equity)
- (Bar-) Kapitalerhöhung oder Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage
- Gesellschafterdarlehen
- Externe Patronatserklärung
- Fremdkapital (Debt)
- Überbrückungskredit (Bridge)
- Sanierungskredit (Restructuring Loan)
- Mezzaninkapital (Mezzanine)
- Eigenkapitalähnliche Instrumente
- Fremdkapitalähnliche Instrumente
- Eigenkapital (Equity)
- Interne Liquiditätsfreisetzung
- Sofortmaßnahmen gegen Überschuldung
- Entschuldungsbeitrag der Bestandsgesellschafter
- Qualifizierter Rangrücktritt
- Interne harte Patronatserklärung
- Befreiende Schuldübernahme (Debt Push-Up)
- Entschuldungsbeitrag von finanzierenden Banken und Gläubigern
- – vor Verfügbarkeit eines Sanierungsgutachtens
- Vorübergehender Verzicht auf Convenants (Bewilligung Waiver Rerquest)
- – nach Verfügbarkeit eines Sanierungsgutachtens
- Verzicht (Haircut) – ggf. gegen Besserungsschein
- Refinanzierung / Umschuldung (Refinancing); Sicherheitsfreigabe mit Sondertilgung
- – vor Verfügbarkeit eines Sanierungsgutachtens
- Einbeziehung von (neuen) Investoren
- Kapitalherabsetzung und Kapitalschnitt
- Debt-Equity Swap / Debt-Mezzanine Swap / Debt-Asset Swap
- Entschuldungsbeitrag der Bestandsgesellschafter
Details zu dieser stichtwortartigen Übersicht müssen auf die jeweilige Konstellation abgestimmt werden. Das ist mach- und umsetzbar.
Hinweis: der Inhalt dieses Beitrages ersetzt keine Einzelfallberatung, eine Haftung ist ausgeschlossen.