Nachhaltig investieren

Published On: 30/03/2021Kategorien: Investitionen, Klimarisiken, Risikomanagement, Zukunft

Sind nachhaltige Investitionen sinnvoll?
Ist es möglich, ertragsorientiertes und nachhaltiges Anlegen zu kombinieren?
Können Erträge durch nachhaltige Investitionen belastbarer, reibungsloser und zuverlässiger gestaltet werden?

Ich sage nicht nur JA, sondern bin der Ansicht, dass sich das Umfeld, in dem sich ertragsorientierte Investoren bewegen, rasch verändern wird (und teilweise schon verändert hat), sodass mehr als nur die Finanzkennzahlen betrachtet werden müssen und dass es angesichts des erhöhten Risikos geschmälerter Erträge bei allen Investitionen stichhaltige Hinweise darauf gibt, dass ein nachhaltiger Ansatz zur Minderung dieses Risikos beitragen kann.

Warum?

Der Klimawandel ist eine große Herausforderung aus soziologischer und ökonomischer Perspektive, eine Auseinandersetzung damit ist nicht nur für die Gesetzgeber von Bedeutung, sondern wird auch für Unternehmen immer wichtiger.

Das Weltwirtschaftsforum warnt lt. „Handelsblatt“ vor Klimarisiken als größter Gefahr für die Erde.

Dirk Messner, Präsident des deutschen Umweltbundesamtes (UBA), meint: „Der Klimawandel wirkt sich immer stärker auf unsere Wirtschaft aus. Das haben wir in den vergangenen Jahren bereits gesehen – und mit fortschreitendem Klimawandel werden diese Risiken größer. Mich erstaunt daher, dass viele Unternehmen sich offenbar nicht ausreichend mit den finanziellen Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft auseinandersetzen und Klimafolgen langfristig unter die Lupe nehmen. Klimamanagement gehört als ein Baustein des Nachhaltigkeitsmanagements und der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle in jede Unternehmensstruktur.“

Die aktuelle Studie des deutschen UBA „Management von Klimarisken in Unternehmen“ (05/2021) hat sich das Ziel gesetzt, physische Klimarisiken in Unternehmen sowohl der Real- als auch der Finanzwirtschaft besser zu berücksichtigen.

Das UBA führt in der Studie aus, die zunehmend gravierenden Auswirkungen der Klimakrise könnten zu hohen volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden führen, was nicht nur die Bürger und den Staat, sondern auch die Privatwirtschaft vor deutliche Herausforderungen stellt. Nach heutigem Kenntnisstand spielten die Folgen der Klimakrise in der strategischen Planung und im operativen Betrieb vieler Unternehmen noch eine untergeordnete Rolle. Zudem stelle sich die Frage, wie ein klimabezogenes Risikomanagement sinnvoll konzipiert werden sollte.

Wenn Unternehmen der Realwirtschaft aufgrund der Klimakrise finanzielle Einbußen erleiden oder gar illiquide würden, betreffe dies auch ihre Kapitalgeber. Somit bestehe die Gefahr, dass Folgen der Klimakrise auf die Finanzmärkte durchschlagen. Dieses Risiko lasse sich reduzieren, indem Banken und Investoren Klimarisiken systematisch berücksichtigen. Hierzu benötigten sie klimabezogene Informationen über ihre Investitionsobjekte.

Einige Zitate aus der Studie:

  • „Sowohl der Klimawandel als auch die staatliche Klimaschutzpolitik werden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Märkte und die rechtlichen Rahmenbedingungen auswirken.“
  • „Eine Auseinandersetzung mit den daraus resultierenden Risiken für ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht es Unternehmen, Vorsorge zu treffen und Fehlentscheidungen bei grundlegenden Weichenstellungen, wie etwa Investitionen, zu vermeiden.“
  • „In einem ersten Schritt ist eine systematische Auseinandersetzung mit diesen Risiken und ggf. internen Anpassungsmaßnahmen wichtig.“

Die Aussagen erscheinen nicht nur vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens, sondern auch vieler Publikationen, EU-Verordnungen und nationaler sowie internationaler Gesetze immer wichtiger zu werden.

Beispiele:

  • Im Beschluss 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine verstärkte Finanzierung umwelt- und klimabezogener Ausgaben durch den Privatsektor gefordert, insbesondere durch die Schaffung von Anreizen und Methoden, mit denen Unternehmen dazu angeregt werden, die umweltbezogenen Kosten ihres Unternehmens sowie die Vorteile zu bemessen, die sich aus der Nutzung von Umweltdienstleistungen ergeben.
  • Am 25. September 2015 hat die VN-Generalversammlung einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“). Die Agenda 2030 hat als Kernstück die Ziele für nachhaltige Entwicklung und deckt folgende drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ab: die wirtschaftliche, soziale und die Umweltdimension.
  • Die EU-Kommission hat am 11. Dezember 2019 ihre Mitteilung „über den europäischen Grünen Deal“ veröffentlicht. In dieser werden vor allem Investoren und Unternehmen mehr Möglichkeiten geboten, indem es ihnen erleichtert wird, nachhaltige Investitionen zu finden und ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Beabsichtigt wird, dies durch klare Kennzeichnungen für Anlageprodukte für Kleinanleger und durch die Entwicklung einer EU-Norm für grüne Anleihen zu bewirken, durch die nachhaltige Investitionen möglichst einfach gestaltet werden. Weiters sollen Klima- und Umweltrisiken bewältigt und in das Finanzsystem integriert werden, was bedeutet, dass solche Risiken besser in den EU-Aufsichtsrahmen integriert und die Eignung der bestehenden Eigenkapitalanforderungen für grüne Vermögenswerte bewertet werden.
  • Durch das Programm „Horizont Europa“ wird in Synergie mit anderen EU-Programmen eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung nationaler öffentlicher und privater Investitionen spielen. Mindestens 35% der Mittelausstattung von „Horizont Europa“ dienen der Finanzierung neuer Klimaschutzlösungen, die für die Umsetzung des Grünen Deals relevant sind.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es ist aber unverkennbar, dass in Anbetracht der Bedeutung für den Klimaschutz, der internationalen und nationalen Klimaschutzziele und der Dringlichkeit nachhaltiger Maßnahmen (und Investitionen) zu erwarten ist, dass die Klimaschutzpolitik deutlich verschärft wird und sich auch Unternehmen schnell und konstruktiv mit Klimaschutzzielen und Klimapolitik auseinandersetzen müssen.

Es ist auch zu erwarten, dass Unternehmen darüber nicht nur Investoren, sondern auch Banken gegenüber berichten müssen, um Investitionsvorhaben finanzieren zu können, denn nur dann, wenn eine ausreichend große Zahl an Unternehmen zu ihren klimabezogenen Risiken in einheitlicher Form extern berichten, können institutionelle Investoren und Banken diese Informationen in ihrem Risikomanagement systematisch berücksichtigen und die zu erwartenden außerordentlich hohen Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele zielbewusst einsetzen.

Wie Unternehmen mit Hilfe von Szenario-Analysen mögliche zukünftige Risiken und Chancen identifizieren, die infolge des Klimawandels entstehen und finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen entfalten können, beschreibt das Diskussionspapier „Bewertung von Klimarisiken in Unternehmen“ der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

In diesem wird u.a. die Einbindung des Risikomanagements als Voraussetzung für die erfolgreiche Ableitung von Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen genannt.

Vereinzelt – etwa in der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung, im Bankwesengesetz, in der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung, im Bundesfinanzierungsgesetz, im Finanzkonglomerategesetz, im Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, im Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, im Investmentfondsgesetz, im Pensionskassengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz u.a. – wird bereits in gesetzlichen Bestimmungen das Erfordernis eines Risikomanagements normiert, dem auch die Aufgabe des externen Berichtswesens zukommt.

Meine Empfehlung

  • Setzen Sie sich rechtzeitig mit den Risiken des Klimawandels für ihr Unternehmen auseinander
  • Installieren Sie rechtzeitig ein Klimamanagement und ein klimabezogenes Risikomanagement
  • Priorisieren sie nachhaltige Investitionen
  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf ein externes Berichtswesen zu ihren klimabezogenen Risiken (Transitionsrisiken, akute und chronische physische Risiken) vor, bevor Sie später keine Zeit mehr dafür haben
  • Nutzen Sie auch bei Investitionen die klimabezogenen Chancen, insbesondere jene der Nachhaltigkeit, und sicher Sie sich dadurch Vorteile

Sie benötigen dafür Unterstützung? Zögern Sie nicht, vereinbaren Sie mit mir einen Termin und lassen Sie uns darüber sprechen.


Jetzt Termin vereinbaren

Nachhaltig investieren

Published On: 30/03/2021Kategorien: Investitionen, Klimarisiken, Risikomanagement, Zukunft

Sind nachhaltige Investitionen sinnvoll?
Ist es möglich, ertragsorientiertes und nachhaltiges Anlegen zu kombinieren?
Können Erträge durch nachhaltige Investitionen belastbarer, reibungsloser und zuverlässiger gestaltet werden?

Ich sage nicht nur JA, sondern bin der Ansicht, dass sich das Umfeld, in dem sich ertragsorientierte Investoren bewegen, rasch verändern wird (und teilweise schon verändert hat), sodass mehr als nur die Finanzkennzahlen betrachtet werden müssen und dass es angesichts des erhöhten Risikos geschmälerter Erträge bei allen Investitionen stichhaltige Hinweise darauf gibt, dass ein nachhaltiger Ansatz zur Minderung dieses Risikos beitragen kann.

Warum?

Der Klimawandel ist eine große Herausforderung aus soziologischer und ökonomischer Perspektive, eine Auseinandersetzung damit ist nicht nur für die Gesetzgeber von Bedeutung, sondern wird auch für Unternehmen immer wichtiger.

Das Weltwirtschaftsforum warnt lt. „Handelsblatt“ vor Klimarisiken als größter Gefahr für die Erde.

Dirk Messner, Präsident des deutschen Umweltbundesamtes (UBA), meint: „Der Klimawandel wirkt sich immer stärker auf unsere Wirtschaft aus. Das haben wir in den vergangenen Jahren bereits gesehen – und mit fortschreitendem Klimawandel werden diese Risiken größer. Mich erstaunt daher, dass viele Unternehmen sich offenbar nicht ausreichend mit den finanziellen Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft auseinandersetzen und Klimafolgen langfristig unter die Lupe nehmen. Klimamanagement gehört als ein Baustein des Nachhaltigkeitsmanagements und der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle in jede Unternehmensstruktur.“

Die aktuelle Studie des deutschen UBA „Management von Klimarisken in Unternehmen“ (05/2021) hat sich das Ziel gesetzt, physische Klimarisiken in Unternehmen sowohl der Real- als auch der Finanzwirtschaft besser zu berücksichtigen.

Das UBA führt in der Studie aus, die zunehmend gravierenden Auswirkungen der Klimakrise könnten zu hohen volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden führen, was nicht nur die Bürger und den Staat, sondern auch die Privatwirtschaft vor deutliche Herausforderungen stellt. Nach heutigem Kenntnisstand spielten die Folgen der Klimakrise in der strategischen Planung und im operativen Betrieb vieler Unternehmen noch eine untergeordnete Rolle. Zudem stelle sich die Frage, wie ein klimabezogenes Risikomanagement sinnvoll konzipiert werden sollte.

Wenn Unternehmen der Realwirtschaft aufgrund der Klimakrise finanzielle Einbußen erleiden oder gar illiquide würden, betreffe dies auch ihre Kapitalgeber. Somit bestehe die Gefahr, dass Folgen der Klimakrise auf die Finanzmärkte durchschlagen. Dieses Risiko lasse sich reduzieren, indem Banken und Investoren Klimarisiken systematisch berücksichtigen. Hierzu benötigten sie klimabezogene Informationen über ihre Investitionsobjekte.

Einige Zitate aus der Studie:

  • „Sowohl der Klimawandel als auch die staatliche Klimaschutzpolitik werden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Märkte und die rechtlichen Rahmenbedingungen auswirken.“
  • „Eine Auseinandersetzung mit den daraus resultierenden Risiken für ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht es Unternehmen, Vorsorge zu treffen und Fehlentscheidungen bei grundlegenden Weichenstellungen, wie etwa Investitionen, zu vermeiden.“
  • „In einem ersten Schritt ist eine systematische Auseinandersetzung mit diesen Risiken und ggf. internen Anpassungsmaßnahmen wichtig.“

Die Aussagen erscheinen nicht nur vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens, sondern auch vieler Publikationen, EU-Verordnungen und nationaler sowie internationaler Gesetze immer wichtiger zu werden.

Beispiele:

  • Im Beschluss 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine verstärkte Finanzierung umwelt- und klimabezogener Ausgaben durch den Privatsektor gefordert, insbesondere durch die Schaffung von Anreizen und Methoden, mit denen Unternehmen dazu angeregt werden, die umweltbezogenen Kosten ihres Unternehmens sowie die Vorteile zu bemessen, die sich aus der Nutzung von Umweltdienstleistungen ergeben.
  • Am 25. September 2015 hat die VN-Generalversammlung einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“). Die Agenda 2030 hat als Kernstück die Ziele für nachhaltige Entwicklung und deckt folgende drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ab: die wirtschaftliche, soziale und die Umweltdimension.
  • Die EU-Kommission hat am 11. Dezember 2019 ihre Mitteilung „über den europäischen Grünen Deal“ veröffentlicht. In dieser werden vor allem Investoren und Unternehmen mehr Möglichkeiten geboten, indem es ihnen erleichtert wird, nachhaltige Investitionen zu finden und ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Beabsichtigt wird, dies durch klare Kennzeichnungen für Anlageprodukte für Kleinanleger und durch die Entwicklung einer EU-Norm für grüne Anleihen zu bewirken, durch die nachhaltige Investitionen möglichst einfach gestaltet werden. Weiters sollen Klima- und Umweltrisiken bewältigt und in das Finanzsystem integriert werden, was bedeutet, dass solche Risiken besser in den EU-Aufsichtsrahmen integriert und die Eignung der bestehenden Eigenkapitalanforderungen für grüne Vermögenswerte bewertet werden.
  • Durch das Programm „Horizont Europa“ wird in Synergie mit anderen EU-Programmen eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung nationaler öffentlicher und privater Investitionen spielen. Mindestens 35% der Mittelausstattung von „Horizont Europa“ dienen der Finanzierung neuer Klimaschutzlösungen, die für die Umsetzung des Grünen Deals relevant sind.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es ist aber unverkennbar, dass in Anbetracht der Bedeutung für den Klimaschutz, der internationalen und nationalen Klimaschutzziele und der Dringlichkeit nachhaltiger Maßnahmen (und Investitionen) zu erwarten ist, dass die Klimaschutzpolitik deutlich verschärft wird und sich auch Unternehmen schnell und konstruktiv mit Klimaschutzzielen und Klimapolitik auseinandersetzen müssen.

Es ist auch zu erwarten, dass Unternehmen darüber nicht nur Investoren, sondern auch Banken gegenüber berichten müssen, um Investitionsvorhaben finanzieren zu können, denn nur dann, wenn eine ausreichend große Zahl an Unternehmen zu ihren klimabezogenen Risiken in einheitlicher Form extern berichten, können institutionelle Investoren und Banken diese Informationen in ihrem Risikomanagement systematisch berücksichtigen und die zu erwartenden außerordentlich hohen Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele zielbewusst einsetzen.

Wie Unternehmen mit Hilfe von Szenario-Analysen mögliche zukünftige Risiken und Chancen identifizieren, die infolge des Klimawandels entstehen und finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen entfalten können, beschreibt das Diskussionspapier „Bewertung von Klimarisiken in Unternehmen“ der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

In diesem wird u.a. die Einbindung des Risikomanagements als Voraussetzung für die erfolgreiche Ableitung von Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen genannt.

Vereinzelt – etwa in der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung, im Bankwesengesetz, in der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung, im Bundesfinanzierungsgesetz, im Finanzkonglomerategesetz, im Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, im Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, im Investmentfondsgesetz, im Pensionskassengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz u.a. – wird bereits in gesetzlichen Bestimmungen das Erfordernis eines Risikomanagements normiert, dem auch die Aufgabe des externen Berichtswesens zukommt.

Meine Empfehlung

  • Setzen Sie sich rechtzeitig mit den Risiken des Klimawandels für ihr Unternehmen auseinander
  • Installieren Sie rechtzeitig ein Klimamanagement und ein klimabezogenes Risikomanagement
  • Priorisieren sie nachhaltige Investitionen
  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf ein externes Berichtswesen zu ihren klimabezogenen Risiken (Transitionsrisiken, akute und chronische physische Risiken) vor, bevor Sie später keine Zeit mehr dafür haben
  • Nutzen Sie auch bei Investitionen die klimabezogenen Chancen, insbesondere jene der Nachhaltigkeit, und sicher Sie sich dadurch Vorteile

Sie benötigen dafür Unterstützung? Zögern Sie nicht, vereinbaren Sie mit mir einen Termin und lassen Sie uns darüber sprechen.


Jetzt Termin vereinbaren

Professionelle Beratung, gründliche Beurteilung von Risiken und Chancen, unkompliziert, verlässlich und fair. Sehr zu empfehlen.
Alfred Hauer
Alfred Hauer
1671618086
Kompetent, geradlinig, lösungsorientiert und schnell!! Preislich in Ordnung - was will man als Unternehmerin mehr? Vielen Dank für Ihre gro8artige Hilfestellung!
Wir haben Herrn Dr. Walchshofer als hervorragenden Juristen kennengelernt. Er hat sich immer sofort um unser Anliegen gekümmert! So einen Anwalt kann man nur weiterempfehlen.
Dr. Walchshofer konnte alle Angelegenheiten rasch und zu unserer vollsten Zufriedenheit durchführen. Herzlichen Dank dafür! Große Empfehlung.
Markus Wahl
Markus Wahl
1671438771
js_loader