
EU-Verordnung über künstliche Intelligenz
Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) fest.
Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, Hauptziele der Verordnung sind:
- die Förderung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI: Sicherstellung, dass KI-Systeme im Einklang mit den Werten der EU entwickelt und genutzt werden
- der Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten: Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta der Grundrechte der EU verankerten Grundrechte
- die Unterstützung von Innovation: Förderung der Innovation und des grenzüberschreitenden freien Verkehrs von KI-gestützten Waren und Dienstleistungen
Die Verordnung gilt ab dem 02.08.2026, jedoch
- Kapitel I und II bereits seit dem 02.02.2025,
- Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 ab dem 02.08.2025 (mit Ausnahme des Artikels 101) und
- Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung ab dem 02.08.2027.
Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das bedeutet: die Verordnung ist direkt anwendbar, es sind keine zusätzlichen nationalen Gesetze oder Umsetzungsmaßnahmen erforderlich, sie hat in allen Mitgliedstaaten die gleiche rechtliche Wirkung und muss von allen beachtet werden.
Sehen Sie sich die 144-seitige (!!) Verordnung an und beantworten Sie selbst für sich die Fragen:
- Wer kennt diese Verordnung?
- Wer weiß / sollte wissen, was in der Verordnung steht?
- Wer kann oder wird bei den sonst großen gegenwärtigen Herausforderungen diese Verordnung genau studieren?
- Wie sinnvoll ist es, gerade in turbulenten Zeiten derart umfangreiche verbindliche Regelungen zu erstellen?
- Ist die Verordnung nicht in Wirklichkeit ein unzumutbarer Ballast?
- Wie wird die Verordnung von Nutzern, Entwicklern etc. innerhalb und außerhalb der EU Verständnis und Anklang finden?
- Wird es welche geben, die Wettbewerbsvor- oder -nachteile erlangen?
Meine Meinung:
- es ist eine Herausforderung, eine Materie durch eine Regulierung in Bahnen zu lenken und zu begrenzen, die sich täglich ändert, ergänzt oder ersetzt
- was derzeit geregelt wird ist in einem derart schnelllebigen Bereich meist morgen bereits überholt, hinfällig oder lückenhaft, es besteht die Gefahr, dass Gerichte und Behörden mit Fällen beschäftigt und jahrelang blockiert werden, denen KI-Systeme zugrunde liegen, die es gar nicht mehr gibt
- gegenständliche KI-Verordnung kann zwar als Anfang für eine unbedingt zu regelnde Materie betrachtet werden und bewusstseinsbildend wirken, ist in dieser Form und in diesem Umfang mE jedoch wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich und unzumutbarer Ballast

EU-Verordnung über künstliche Intelligenz
Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) fest.
Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, Hauptziele der Verordnung sind:
- die Förderung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI: Sicherstellung, dass KI-Systeme im Einklang mit den Werten der EU entwickelt und genutzt werden
- der Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten: Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta der Grundrechte der EU verankerten Grundrechte
- die Unterstützung von Innovation: Förderung der Innovation und des grenzüberschreitenden freien Verkehrs von KI-gestützten Waren und Dienstleistungen
Die Verordnung gilt ab dem 02.08.2026, jedoch
- Kapitel I und II bereits seit dem 02.02.2025,
- Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 ab dem 02.08.2025 (mit Ausnahme des Artikels 101) und
- Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung ab dem 02.08.2027.
Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das bedeutet: die Verordnung ist direkt anwendbar, es sind keine zusätzlichen nationalen Gesetze oder Umsetzungsmaßnahmen erforderlich, sie hat in allen Mitgliedstaaten die gleiche rechtliche Wirkung und muss von allen beachtet werden.
Sehen Sie sich die 144-seitige (!!) Verordnung an und beantworten Sie selbst für sich die Fragen:
- Wer kennt diese Verordnung?
- Wer weiß / sollte wissen, was in der Verordnung steht?
- Wer kann oder wird bei den sonst großen gegenwärtigen Herausforderungen diese Verordnung genau studieren?
- Wie sinnvoll ist es, gerade in turbulenten Zeiten derart umfangreiche verbindliche Regelungen zu erstellen?
- Ist die Verordnung nicht in Wirklichkeit ein unzumutbarer Ballast?
- Wie wird die Verordnung von Nutzern, Entwicklern etc. innerhalb und außerhalb der EU Verständnis und Anklang finden?
- Wird es welche geben, die Wettbewerbsvor- oder -nachteile erlangen?
Meine Meinung:
- es ist eine Herausforderung, eine Materie durch eine Regulierung in Bahnen zu lenken und zu begrenzen, die sich täglich ändert, ergänzt oder ersetzt
- was derzeit geregelt wird ist in einem derart schnelllebigen Bereich meist morgen bereits überholt, hinfällig oder lückenhaft, es besteht die Gefahr, dass Gerichte und Behörden mit Fällen beschäftigt und jahrelang blockiert werden, denen KI-Systeme zugrunde liegen, die es gar nicht mehr gibt
- gegenständliche KI-Verordnung kann zwar als Anfang für eine unbedingt zu regelnde Materie betrachtet werden und bewusstseinsbildend wirken, ist in dieser Form und in diesem Umfang mE jedoch wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich und unzumutbarer Ballast