
Stop The Clock
CSRD-Omnibus: Abstimmung verschiebt Fristen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Rechtssicherheit für Unternehmen
Am 03. April 2025 hat das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit für den „Stop-the-Clock“-Vorschlag im Rahmen des CSRD-Omnibus-Pakets gestimmt.
Diese Entscheidung bringt bedeutende Änderungen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) mit sich. Hier sind die wichtigsten Punkte und Auswirkungen auf Unternehmen:
Hintergrund und Ziele
Der „Stop-the-Clock“-Mechanismus zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. Durch die Verschiebung der Fristen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten erhalten Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Wichtige Beschlüsse
- CSRD: Unternehmen der zweiten Welle müssen ihren ersten Bericht erst 2028 für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlichen.
- CSDDD: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird um ein Jahr für die Unternehmen der ersten Welle auf 2028 verschoben.
Auswirkungen auf Unternehmen
Trotz der Entscheidung zur zeitlichen Verschiebung der Erstanwendung bleibt für Unternehmen weiterhin Unsicherheit hinsichtlich der relevanten Schwellenwerte und der finalen inhaltlichen Rahmenbedingungen. Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um strukturelle Grundlagen und Prozesse aufzubauen und die laufenden Entwicklungen weiter zu beobachten.
Überarbeitung des ESRS
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission die EFRAG offiziell beauftragt, das ESRS-Set 1 bis Ende Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist es, die Berichtspflichten zu vereinfachen und zu reduzieren, ohne die Aussagekraft der Nachhaltigkeitsberichte zu gefährden.
Zentrale Aspekte der Überarbeitung
- Reduzierung der Berichtspflichten: Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte soll deutlich reduziert werden. Dies soll durch die Streichung weniger wichtiger Datenpunkte, die Priorisierung von quantitativen vor qualitativen Informationen und die Umwandlung verpflichtender Datenpunkte in freiwillige erreicht werden.
- Mehr Klarheit: Schwer verständliche Vorgaben in den ESRS sollen klarer formuliert werden, insbesondere die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse.
- Globale Interoperabilität: Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards zu erhalten und weiter auszubauen.
Vorteile für Unternehmen
- Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Weniger Bürokratie und Berichtsaufwand sparen Zeit und Ressourcen.
- Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Vereinfachung der Vorschriften können Unternehmen effizienter arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
- Mehr Zeit für Anpassungen: Unternehmen erhalten zusätzliche Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
- Planungssicherheit: Die Verschiebung der Fristen bietet Unternehmen mehr Planungssicherheit und reduziert den Druck, kurzfristig umfassende Änderungen umzusetzen.
- Flexibilität durch freiwillige Standards: Unternehmen, die nicht unter die verpflichtenden Berichtspflichten fallen, können freiwillige Standards nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu dokumentieren.
- Unterstützung bei der Digitalisierung: Initiativen zur Unterstützung der digitalen Umsetzung der Berichtspflichten erleichtern Unternehmen den Übergang zu digitalen Berichtsformaten und steigern die Effizienz und Genauigkeit der Berichterstattung.
Fazit
Der „Stop-the-Clock“-Mechanismus und die geplanten Änderungen der CSRD und CSDDD bieten Unternehmen wertvolle Zeit und Ressourcen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren. Die Überarbeitung der ESRS wird dazu beitragen, die Berichtspflichten zu vereinfachen und die globale Interoperabilität zu fördern, was letztlich die Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen in der EU stärkt.
Weiterführende Informationen:
- Pressemeldung des europäischen Rates vom 26.03.2025
- Richtlinien-Vorschlag vom 27.02.2025
- Nachhaltigkeit von Unternehmen (Hintergrundinformationen)

Stop The Clock
CSRD-Omnibus: Abstimmung verschiebt Fristen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Rechtssicherheit für Unternehmen
Am 03. April 2025 hat das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit für den „Stop-the-Clock“-Vorschlag im Rahmen des CSRD-Omnibus-Pakets gestimmt.
Diese Entscheidung bringt bedeutende Änderungen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) mit sich. Hier sind die wichtigsten Punkte und Auswirkungen auf Unternehmen:
Hintergrund und Ziele
Der „Stop-the-Clock“-Mechanismus zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. Durch die Verschiebung der Fristen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten erhalten Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Wichtige Beschlüsse
- CSRD: Unternehmen der zweiten Welle müssen ihren ersten Bericht erst 2028 für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlichen.
- CSDDD: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird um ein Jahr für die Unternehmen der ersten Welle auf 2028 verschoben.
Auswirkungen auf Unternehmen
Trotz der Entscheidung zur zeitlichen Verschiebung der Erstanwendung bleibt für Unternehmen weiterhin Unsicherheit hinsichtlich der relevanten Schwellenwerte und der finalen inhaltlichen Rahmenbedingungen. Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um strukturelle Grundlagen und Prozesse aufzubauen und die laufenden Entwicklungen weiter zu beobachten.
Überarbeitung des ESRS
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission die EFRAG offiziell beauftragt, das ESRS-Set 1 bis Ende Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist es, die Berichtspflichten zu vereinfachen und zu reduzieren, ohne die Aussagekraft der Nachhaltigkeitsberichte zu gefährden.
Zentrale Aspekte der Überarbeitung
- Reduzierung der Berichtspflichten: Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte soll deutlich reduziert werden. Dies soll durch die Streichung weniger wichtiger Datenpunkte, die Priorisierung von quantitativen vor qualitativen Informationen und die Umwandlung verpflichtender Datenpunkte in freiwillige erreicht werden.
- Mehr Klarheit: Schwer verständliche Vorgaben in den ESRS sollen klarer formuliert werden, insbesondere die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse.
- Globale Interoperabilität: Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards zu erhalten und weiter auszubauen.
Vorteile für Unternehmen
- Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Weniger Bürokratie und Berichtsaufwand sparen Zeit und Ressourcen.
- Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Vereinfachung der Vorschriften können Unternehmen effizienter arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
- Mehr Zeit für Anpassungen: Unternehmen erhalten zusätzliche Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
- Planungssicherheit: Die Verschiebung der Fristen bietet Unternehmen mehr Planungssicherheit und reduziert den Druck, kurzfristig umfassende Änderungen umzusetzen.
- Flexibilität durch freiwillige Standards: Unternehmen, die nicht unter die verpflichtenden Berichtspflichten fallen, können freiwillige Standards nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu dokumentieren.
- Unterstützung bei der Digitalisierung: Initiativen zur Unterstützung der digitalen Umsetzung der Berichtspflichten erleichtern Unternehmen den Übergang zu digitalen Berichtsformaten und steigern die Effizienz und Genauigkeit der Berichterstattung.
Fazit
Der „Stop-the-Clock“-Mechanismus und die geplanten Änderungen der CSRD und CSDDD bieten Unternehmen wertvolle Zeit und Ressourcen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren. Die Überarbeitung der ESRS wird dazu beitragen, die Berichtspflichten zu vereinfachen und die globale Interoperabilität zu fördern, was letztlich die Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen in der EU stärkt.
Weiterführende Informationen:
- Pressemeldung des europäischen Rates vom 26.03.2025
- Richtlinien-Vorschlag vom 27.02.2025
- Nachhaltigkeit von Unternehmen (Hintergrundinformationen)