Strafdrohung ab August 2025

Ab 2.8.25: KI wird zur Compliance-Zone

Published On: 17/07/2025Kategorien: Allgemein, Compliance, EU, Homeoffice, KI, Zukunft

Wie im Blog „EU-Verordnung über künstliche Intelligenz“ beschrieben und von mir als wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich sowie unzumutbarer Ballast bezeichnet, legt die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) fest.

Ab dem 2. August 2025 treten zentrale Bestimmungen dieser Verordnung in Kraft, die Unternehmen beim Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) vor erhebliche rechtliche Herausforderungen stellen.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte und weiterführende Informationsquellen

Zentrale Anforderungen der KI-Verordnung

  1. Risikobasierter Ansatz
    • Einteilung von KI-Systemen nach Risikoklassen (zB: inakzeptables, hohes, begrenztes oder minimales Risiko)
    • Strenge Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (zB: Personalwesen, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur)
  1. Verbotene Praktiken
    • Bestimmte KI-Anwendungen sind ab dem 2. Februar 2025 verboten, etwa biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen oder manipulative Systeme
  1. Pflichten ab dem 2. August 2025
    • Sorgfalts-, Transparenz- und Dokumentationspflichten für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen
    • Anbieter von General Purpose AI (GPAI) müssen technische Dokumentationen und Transparenzberichte erstellen
  1. Strafen bei Verstößen
    • Bußgelder (Strafen) bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes

Weitere relevante Rechtsgebiete

Datenschutz (DSGVO)

  • Verpflichtung zur datenschutzkonformen Gestaltung von KI-Systemen (Privacy by Design)
  • Transparenzpflichten und Rechtsgrundlagen für automatisierte Entscheidungen besonders relevant

Urheberrecht

  • KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil kein menschlicher Urheber vorliegt
  • Aber: im Fall von Imitationen oder Abwandlungen geschützter Werke durch KI-Outputs drohen Urheberrechtsverletzungen

Arbeitsrecht

  • mögliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Einsatz von KI im Personalwesen (zB: Bewerberauswahl, Leistungsbewertung)
  • gefordert werden Transparenz und Fairness gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern, wenn KI im Unternehmen eingesetzt wird

Weitere Informationen

Ich und meine Partner nehmen uns für Sie Zeit, Sie zu unterstützen. Ehrlich, schnörkellos und leistbar

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Das Erstgespräch in der Dauer bis 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich

Strafdrohung ab August 2025

Ab 2.8.25: KI wird zur Compliance-Zone

Published On: 17/07/2025Kategorien: Allgemein, Compliance, EU, Homeoffice, KI, Zukunft

Wie im Blog „EU-Verordnung über künstliche Intelligenz“ beschrieben und von mir als wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich sowie unzumutbarer Ballast bezeichnet, legt die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) fest.

Ab dem 2. August 2025 treten zentrale Bestimmungen dieser Verordnung in Kraft, die Unternehmen beim Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) vor erhebliche rechtliche Herausforderungen stellen.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte und weiterführende Informationsquellen

Zentrale Anforderungen der KI-Verordnung

  1. Risikobasierter Ansatz
    • Einteilung von KI-Systemen nach Risikoklassen (zB: inakzeptables, hohes, begrenztes oder minimales Risiko)
    • Strenge Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (zB: Personalwesen, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur)
  1. Verbotene Praktiken
    • Bestimmte KI-Anwendungen sind ab dem 2. Februar 2025 verboten, etwa biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen oder manipulative Systeme
  1. Pflichten ab dem 2. August 2025
    • Sorgfalts-, Transparenz- und Dokumentationspflichten für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen
    • Anbieter von General Purpose AI (GPAI) müssen technische Dokumentationen und Transparenzberichte erstellen
  1. Strafen bei Verstößen
    • Bußgelder (Strafen) bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes

Weitere relevante Rechtsgebiete

Datenschutz (DSGVO)

  • Verpflichtung zur datenschutzkonformen Gestaltung von KI-Systemen (Privacy by Design)
  • Transparenzpflichten und Rechtsgrundlagen für automatisierte Entscheidungen besonders relevant

Urheberrecht

  • KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil kein menschlicher Urheber vorliegt
  • Aber: im Fall von Imitationen oder Abwandlungen geschützter Werke durch KI-Outputs drohen Urheberrechtsverletzungen

Arbeitsrecht

  • mögliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Einsatz von KI im Personalwesen (zB: Bewerberauswahl, Leistungsbewertung)
  • gefordert werden Transparenz und Fairness gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern, wenn KI im Unternehmen eingesetzt wird

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