Corona-Virus

Vorbereiten auf Post-Corona-Zeit

Published On: 24/03/2021Kategorien: Corona, Zukunft

Es sind harte Zeiten für Wirtschaft und die Arbeitswelt. Sehr harte. Was zu Beginn der Coronakrise noch eine Befürchtung war, zeigen nun immer mehr die Zahlen und Fakten. Doch gerade jetzt müssen sich Unternehmer auf die Post-Corona-Zeit vorbereiten.

14. März 2021: der geschätzte kumulierte Verlust des Bruttoinlandsprodukts (BIP) durch die Corona-Krise in Österreich seit dem 16. März 2020 belief sich auf insgesamt -35,2 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.

Februar 2021: die Arbeitslosenquote in Österreich lag bei rd. 10,7 Prozent nach nationaler Definition (AMS). Damit war sie deutlich höher als im Vorjahresmonat, was auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hinweist.

Das Risiko: niemand weiß, ob und wie lange mit weiteren Lockdowns und Turbulenzen zu rechnen ist. Das ist trotz zwischenzeitiger Lockerungen ungewiss.

ToDo

Derzeit ist jedenfalls Folgendes zu hinterfragen:

Kredite …

Gibt es Kredite, die vor dem 15. März 2020 aufgenommen wurden? Werden diese bedient oder gibt es Zahlungsrückstände?

Wurden Vereinbarungen oder Regelungen mit Darlehensgebern getroffen oder ist es erforderlich, mit diesen in Verbindung zu treten?

Hinweis: bereits mit 31. Jänner 2021 sind die Stundungen von Altkrediten, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, ausgelaufen.

Businessplan

Gibt es ein Unternehmenskonzept (einen Geschäftsplan), ist dieses „risikogeeignet“?

Was tun, wenn sich Visionen, Annahmen, Markt-Einschätzungen und Prognosen geändert haben und/oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind?

Können Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Eigentumsverhältnisse, Standort, Strukturen, Unternehmensziele, Produkte und Dienstleistungen, Branche und Markt usw. beibehalten werden oder sind Änderungen erforderlich?

Insolvenz-/Sanierungsverfahren

Erlaubt es die wirtschaftlichen Situation, die  fälligen  Gläubigerforderungen  zu  befriedigen, soll das Unternehmen liquidiert oder saniert und erhalten werden?

Hinweis: mit Ablauf des 30. Juni 2021 beginnt bei einer Unternehmensüberschuldung die Frist, innerhalb von 60 Tagen (oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird der Eröffnungsantrag rechtzeitig gestellt, besteht keine Haftung wegen Insolvenzverschleppung nach Eintritt der Überschuldung im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021

Egal, wie groß der Wirtschaftseinbruch sein wird: Unternehmer und Mitarbeiter müssen sich darauf einstellen, dass eine Nach-Corona-Wirtschaft anders sein wird als vorher – und das eine oder andere Mal auch kreativ werden. Die Konkurrenz macht das auch.

Was tun?

  • Rechtzeitig auf die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit und eine langfristige und eine strategische Ausrichtung vorbereiten.
  • Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Stärken und Schwächen prüfen.
  • Unklarheiten mit Gläubigern, Schuldnern, Lieferanten und Kunden bereinigen.
  • Prüfen, ob ein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren in Erwägung gezogen werden soll; durch ein solches können Sie Ihr Unternehmen sanieren.
  • Ich helfe Ihnen dabei – Kontakt.

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Post-Corona-Zeit vor und finden Sie mit mir Ziele, Wege und Lösungen. Vereinbaren Sie jetzt mit mir einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch von bis zu 30 Minuten.


Jetzt Termin vereinbaren

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Published On: 24/03/2021Kategorien: Corona, Zukunft

Es sind harte Zeiten für Wirtschaft und die Arbeitswelt. Sehr harte. Was zu Beginn der Coronakrise noch eine Befürchtung war, zeigen nun immer mehr die Zahlen und Fakten. Doch gerade jetzt müssen sich Unternehmer auf die Post-Corona-Zeit vorbereiten.

14. März 2021: der geschätzte kumulierte Verlust des Bruttoinlandsprodukts (BIP) durch die Corona-Krise in Österreich seit dem 16. März 2020 belief sich auf insgesamt -35,2 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.

Februar 2021: die Arbeitslosenquote in Österreich lag bei rd. 10,7 Prozent nach nationaler Definition (AMS). Damit war sie deutlich höher als im Vorjahresmonat, was auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hinweist.

Das Risiko: niemand weiß, ob und wie lange mit weiteren Lockdowns und Turbulenzen zu rechnen ist. Das ist trotz zwischenzeitiger Lockerungen ungewiss.

ToDo

Derzeit ist jedenfalls Folgendes zu hinterfragen:

Kredite …

Gibt es Kredite, die vor dem 15. März 2020 aufgenommen wurden? Werden diese bedient oder gibt es Zahlungsrückstände?

Wurden Vereinbarungen oder Regelungen mit Darlehensgebern getroffen oder ist es erforderlich, mit diesen in Verbindung zu treten?

Hinweis: bereits mit 31. Jänner 2021 sind die Stundungen von Altkrediten, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, ausgelaufen.

Businessplan

Gibt es ein Unternehmenskonzept (einen Geschäftsplan), ist dieses „risikogeeignet“?

Was tun, wenn sich Visionen, Annahmen, Markt-Einschätzungen und Prognosen geändert haben und/oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind?

Können Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Eigentumsverhältnisse, Standort, Strukturen, Unternehmensziele, Produkte und Dienstleistungen, Branche und Markt usw. beibehalten werden oder sind Änderungen erforderlich?

Insolvenz-/Sanierungsverfahren

Erlaubt es die wirtschaftlichen Situation, die  fälligen  Gläubigerforderungen  zu  befriedigen, soll das Unternehmen liquidiert oder saniert und erhalten werden?

Hinweis: mit Ablauf des 30. Juni 2021 beginnt bei einer Unternehmensüberschuldung die Frist, innerhalb von 60 Tagen (oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird der Eröffnungsantrag rechtzeitig gestellt, besteht keine Haftung wegen Insolvenzverschleppung nach Eintritt der Überschuldung im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021

Egal, wie groß der Wirtschaftseinbruch sein wird: Unternehmer und Mitarbeiter müssen sich darauf einstellen, dass eine Nach-Corona-Wirtschaft anders sein wird als vorher – und das eine oder andere Mal auch kreativ werden. Die Konkurrenz macht das auch.

Was tun?

  • Rechtzeitig auf die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit und eine langfristige und eine strategische Ausrichtung vorbereiten.
  • Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Stärken und Schwächen prüfen.
  • Unklarheiten mit Gläubigern, Schuldnern, Lieferanten und Kunden bereinigen.
  • Prüfen, ob ein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren in Erwägung gezogen werden soll; durch ein solches können Sie Ihr Unternehmen sanieren.
  • Ich helfe Ihnen dabei – Kontakt.

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Dr. Albin Walchshofer, Unternehmensberater, Risikomanager
Ausgezeichnet
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